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Tarasatz
Hinwei Abweichnngen gegen die
. aarenver inweis r gen 9
6| 7 zeichniß auf die Spalten 1 und 2 .
E für die Abtheilungen für die (in Prozenten des
S Ausfuhr und Durchfuhr. des Zolltarifs. Einfuhr. Bruttogewichts.)
1. 2. 3. 4. 5.
503.|Gezwirnte Seide. 30 à 503 a. Ungefärbte gezwirnte Floret-
seide. is Fss. u. Kst.
30 d 503 b. Zwirn aus Rohseide (Näh-9 Bll. «
seide, Knopflochseide u. s. w.), 2 auch Zolltarif.
gefärbt und ungefärbt.
504. Seide und Floretseide, gefärbt; Lacets. 30 c 504. .
505.Zeugwaaren,auchTücherundShawls 30 e 505.
von reiner Seide oder Floretseide, auch
in Verbindung mit Metallfäden.
506.Seidene Strumpfwaaren. 30 e 506.
507.|Seidene Posamentier= und Knopfmacher- 30 e 507.
waaren.
508.Spitzen, Blonden, Stickereien, ganz oder 30 e 508 a. Spitzen, Blonden und Sticke-
theilweise aus Seide, und seidene Tülle. reien, ganz oder theilweise aus
Seide.
30 c Anmerk.508 b. Seidentülle, roh oder ge-
färbt, ungemustert.
509.] Seidenwaaren, gemischt mit anderen 30 e 509.
Spinnmaterialien, und zugleich in Ver-
bindung mit Metallfäden.
510.] Zeugwaaren aus Seide oder Floretseide 30 t 510.
in Verbindung mit Baumwolle, soweit
sie nicht unter Nr. 509 fallen. S. Zolltarif.
511. Zeugwaaren aus Seide oder Floretseide 30 f 511.
in Verbindung mit Leinen, Wolle oder
anderen enimal chen odervegetabilischen
Spinnstoffen, soweit sie nicht unter
Nr. 509 fallen.
512. Halbseidene Strumpfwaaren, nicht unter 30 f 512.
Nr. 509 fallend.
513.|Halbseidene Posamentier= und Knopf- 30 f 513.
macherwaaren, nicht unter Nr. 509
fallend.
514.| Ganz grobe Gewebe aus rohem Gespinnst 30 Anmerk. 1 514.
von Seidenabfällen, welche das Ansehen
von grauer Packleinwand haben und
zu Preßtüchern, Putzlappen verwendet
werden, auch in Verbindung mit an-
deren Spinnmaterialien oder einzelnen
gefärbten Fäden.