Object: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1859. (43)

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5) Position 20 sind die Worte: „Schreibfedern aus Stahl oder aus Metall- 
Komposition“ zu streichen und es soll der letzte Satz lauten: wingleichen 
Waaren aus Gespinnsten von Baumwolle, Leinen, Seide, Wolle, welche 
mit Bein (einschlüssig Elfenbein und Fischbein), Eisen, Glas, Holz, Horn, 
Leder, Ledertuch, Messing, Papier, Pappe, Porcellan, Stahl oder Steingut 
verbunden sind, z. B. Tuch= oder Zeug-Mützen in Verbindung mit Leder, 
Knöpfe auf Holzformen, Klingelschnüre und dergleichen mehr.“ 
6) In Beziehung auf die Bestimmungen in der Position II 21 a nebst An- 
merkung ist zu setzen: 
„a. 1) Lohgare oder nur lohroth gearbeitete Häute, Fahlleder, Sohlleder, 
Kalbleder, Sattlerleder, Stiefelschäfte, auch Juchten; ingleichen sä- 
misch und weißgares Leder, auch Pergament 
1 Zentner 6 Thaler oder 10 Gulden 30 Kreuzer. 
2) Gummiplatten und mehr oder weniger gereinigte Guttapercha; Gum- 
mifäden außer Verbindung mit anderen Materialien; Kratzenleder, 
auch künstliches, für inländische Kratzenfabriken auf Erlaubnißschein 
unter Kontrole 
1 Zentner 3 Thaler oder 5 Gulden 15 Krenzer.“ 
7) Position 21 b Anmerkung soll lauten: „Halbgare, sowie bereits gegerbte, 
noch nicht gefärbte oder weiter zugerichtete Ziegen= und Schaf-Felle werden 
gegen die allgemeine Eingangsabgabe eingelassen.“ 
8) Position 21 c ist zu setzen: wandere grobe Gummi-Fabrikate", anstatt: „an- 
dere nicht lackirte Gummi-Fabrikate außer Verbindung mit anderen Mate- 
rialien."“ 
9) Position 21 d ist zu setzen: „von lackirtem Leder und Pergament, sowie 
Waaren von lackirtem, gefärbtem oder bedrucktem Gummi“, anstatt: „von 
lackirtem Leder, lackirtem Gummi und Pergament.“ 
10) Position 25 b 6 ist dahin zu fassen: 
„Sefe aller Art mit Ausnahme der Weinhefe“. 
11) Position 25 g in der letzten Spalte für Tara ist zu setzen: 
*16 in Fässern und Töpfen, sowie in Kübeln von hartem Holze, 
11 in Kübeln von weichem Holze.“ 
12) Position 25 h ist zu setzen: vauch eingeschmolzenes und ungeschmolzenes Fett 
mit Ausnahme von Talg“, anstatt: „auch ungeschmolzenes Fett“. 
13) Position 25 m 6 sind in der letzten Spalte für Tara die Worte: „oder 
Säcken“" zu streichen. 
14) Position 26 soll lauten:
	        
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