Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1871. (5)

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Transport  23,018,385  Thaler,

 

11)  Sachsen-Altenburg..........  43,823 "
12)  Sachsen-Coburg-Gotha.....  — "
13)  Anhalt..................................  58,512 "
14)  Schwarzburg-Rudolstadt...  23,589 "
15)  Schwarzburg-Sondershausen  21,216 "
16)  Waldeck................................  18,558 "
17)  Reuß  ältere  Linie  ....  ...  .  .  .  13,655 "
18)  Reuß  jüngere  Linie  26,863 "
19)  Schaumburg-Lippe  9,709 "
20)  Lippe  .....  .  .  ..  ...  .  .  .  .  .  .  ..  36,398 "
21)  Lübeck  .........  ...  .  .  .  .  .  .  ..  13,169 "
22)  Bremen........................................    69,818 "
23)  Hamburg  ..  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  ..  194,510 "
Summe  .  .  .  .  .  23,548,205  Thaler.
§.  2.

Die  Rechnungslegung  über  die  Verwendung  des  im  §.  1.  bezeichneten  Betrages
  in  Gemäßheit  des  Artikels  72.  der  Verfassungsurkunde    wird  vorbehalten.

Urkundlich  unter  Unserer  Höchsteigenhändigen  Unterschrift  und  beigedrucktem
Kaiserlichen  Insiegel.

Gegeben  Berlin,  den  5.  Mai  1871.

(L.  S.)  Wilhelm.

Fürst  v.  Bismarck.

 

Anlage.