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II.
An die Stelle des „Chefs der Admiralität“ tritt
in den §§. 82,2; 83,8 und 4; 93,8 und
der „kommandirende Admiral“
in §. 83, „
das „Reichs-Marine-Amt“.
III.
An die Stelle des „Generalkommando der Marine“ tritt
in 8. 99,3
das „Reichs-Marine-Amt“.
IV.
In §. 2 ist
unter Nr. 2 am Schluß hinzuzufügen:
„bezw. aus der Marineordnung“
unter Nr. 3 als vorletzter Absatz einzuschalten
„Die Mitwirkung des Oberkommandos der Marine hinsichtlich der Ersatzangelegenheiten
der Marine in der dritten Instanz ergiebt sich aus dem Inhalt dieser Verordnung
bezw. aus der Marinecordnung“.
V.
In der Anlage 4 Nr. 6 ist hinter „Werftdivision“ einzuschalten
„bezw. Torpedo-Abtheilung“
In dem zugehörigen Muster a ist auf der ersten Seite
unter
*2 Werftdivision m sehen
„ten Torpedo-Abtheilung“.
VI.
Es ist zu setzen
in §. 1,1
statt „17“: „19“
in 88. 53,.; 103, 1; 121, 26
statt „I., II., IX. und X. Armeekorps“ „I., II., IX., X. und XVII. Armeekorps“,
in 8. 128,
statt „des Eisenbahn-Regiments“
„der Eisenbahn-Brigade“.