Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1872. (6)

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(Nr.  834.)  Belanntmachung,  betreffend  die  Pharmacopoea  Germanica.  Vom  1.  Juni  1872.

Auf  Grund  eines  vom  Bundesrathe  in  seiner  Sitzung  vom  22.  Mai  d.  J.
gefaßten  Beschlusses  wird  hierdurch  bekannt  gemacht,  daß  das  Arzneibuch,  welches
unter  dem  Titel  „Pharmacopoea  Germanica“  von  einer,  durch  den  Bundesrath
  eingesetzten  Kommission  festgestellt  und  in  dem  Verlage  der  Königlich
Freußischen  Geheimen  Ober-Hofbuchdruckerei  (R.  v.  Decker)  zu  Berlin  erschienen
ist,  mit  dem  1.  November  d.  J.  an  die  Stelle  der  in  den  einzelnen  Bundesstaaten
  geltenden  Pharmakopöen  tritt.

Berlin,  den  1.  Juni  1872.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Delbrück.

 

(Nr.  835.)  Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  im  Namen  des
Deutschen  Reichs
den  Kaufmann  Ernst  Roll  in  Kustendje  und
den  früheren  Vizekonsul  des  Norddeutschen  Bundes  Jonathan  Wagner
in  Honfleur
zu  Vizekonsuln  des  Deutschen  Reichs  daselbst
zu  ernennen  geruht.

(Nr.  836.)  Namens  des  Deutschen  Reichs  ist  das  Exequatur  ertheilt  worden:
dem  bisherigen  Kaiserlich  brasilianischen  Konsul  Joseph  Behrend
in  Berlin
als  Kaiserlich  brasilianischer  Generalkonsul,
dem  zum  Königlich  portugiesischen  Generalkonsul  ernannten  Franz  van
Zeller  in  Hamburg
zu  dieser  Ernennung,
dem  Kaufmann  F.  Beste  in  Harburg
als  Kaiserlich  und  Königlich  österreichisch=  ungarischer  Vizekonsul  daselbst.

 

Herausgegeben  im  Reichskanzler-Amte.
Berlin,  gedruckt  in  der  Königlichen  Geheimen  Ober-Hofbuchdruckerei
(R.  v.  Decker).