Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1872. (6)

— 341 — 
II. Briefpostsendungen des Wechselverkehrs. 
Artikel 8. 
Briefporto. 
Das Briefporto beträgt im Wechselverkehr auf alle Entfernungen: 
a) für den gewöhnlichen frankirten Brief bis zum Gewicht von 15 Gram- 
men eunschließlich 1 Silbergroschen oder 3 Kreuzer (in den Gebieten 
mit der süddeutschen Guldenwährung)) bei größerem Gewicht: 2 Silber- 
groschen oder 7 Kreuzer; 
b) für den gewöhnlichen  unfrankirten Brief bis zum Gewicht von 
15 Grammen einschließlich: 2 Silbergroschen oder 7 Kreuzer, bei größe- 
rem Gewicht: 3 Silbergroschen oder 11 Kreuzer. 
Artikel 9. 
Postwerthzeichen. 
Die Frankirung kann mittelst der im Ursprungslande gültigen Postwerth- 
zeichen erfolgen. 
Andere Postwerthzeichen sind ungültig. Die mit solchen versehenen Sen- 
dungen werden als unfrankirt behandelt. 
Insoweit Frankokuverts in Anwendung kommen, bleibt es der Entschlie- 
ßung der Postverwaltung des Aufgabegebiets überlassen, außer dem durch den 
Frankostempel bezeichneten Werthbetrage, eine den Herstellungskosten der Ku- 
verts entsprechende Entschädigung zu erheben. 
Artikel 10. 
Unzureichende Frankirung. 
Die mit Postwerthzeichen unzureichend frankirten Briefe unterliegen der 
Taxe für unfrankirte Briefe, jedoch unter Anrechnung des Werths der verwen- 
deten Postwerthzeichen. 
Die Verweigerung der Nachzahlung des Portos gilt für eine Verweige- 
rung der Annahme der Sendung. 
Artikel 11. 
Postkarten. 
Das Porto für Postkarten beträgt ohne Unterschied der Entfernung pro 
Stück 3 Silbergroschen beziehungsweise 2 Kreuzer. Postkarten müssen frankirt 
werden. Unzureichend frankirte Postkarten, deren sofortige Rückgabe an den Ein- 
lieferer nicht möglich ist, werden nach den im Aufgabegebiet bestehenden allge- 
meinen Bestimmungen behandelt.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.