Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1872. (6)

– 353 — 
Reichs-Gesetzblatt. 
Nr. 27. 
  
  
(Nr. 873.) Vertrag zwischen dem Deutschen Reich und Oesterreich- Ungarn wegen Herstellung 
einer Eisenbahn zwischen Görlitz und Reichenberg. Vom 21. Mai 1872. 
Seine Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen, im Namen des 
Deutschen Reichs, und Seine Majestät der Kaiser von Oesterreich, König von 
Böhmen u. s. w. und apostolischer König von Ungarn, von dem Wurnsche ge- 
leitet, die Eisenbahnverbindungen zwischen den beiderseitigen Reichsgebieten zu 
erweitern, haben zum Behufe einer hierüber zu treffenden Vereinbarung zu Be- 
vollmächtigten ernannt:  
Seine Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen: 
Allerhöchstihren Ministerialdirektor der Eisenbahnverwaltung Theo- 
dor Weishaupt, 
Allerhöchstihren Geheimen Legationsrath Wilhelm Jordan, 
Allerhöchstihren Geheimen Ober-Finanzrath Ernst Hitzigrath; 
Seine Majestät der Kaiser von Oesterreich, König von Böh- 
men u. s. w. und apostolischer König von Ungarn: 
Allerhöchstihren Sektionsrath im K. K. Handelsministerium Carl 
Ritter von Pußwald, 
Allerhöchstihren Sektionsrath im K. K. Finanzministerium Ferdi- 
nand Buchaczek, . 
von welchen nach geschehener Mittheilung und gegenseitiger Anerkennung ihrer 
Vollmachten unter dem Vorbehalte der Ratifikation der nachstehende Vertrag 
verabredet und abgeschlossen worden ist. 
Artikel I. 
Die Königlich preußische und die Kaiserlich Königlich österreichische Re- 
gierung sind übereingekommen, eine Eisenbahn von Görlitz über Seidenberg nach 
Reichenberg zuzulassen und die Vollendung des Baues nebst der Eröffnung des 
Betriebes derselben bis spätestens 1. Juli 1874 herbelzuführen. 
Zu diesem Behufe hat die Königlich preußische Regierung der Berlin- 
Görlitzer Eisenbahngesellschaft unterm 9. Oktober vorigen Jahres die Konzession 
zum Bau und Betrieb der auf preußischem Landesgebiete, die Kaiserlich König- 
lich österreichische Regierung der Aktiengesellschaft der  süd-norddeutschen Ver- 
bindungsbahn unterm 31. März dieses Fahres die Konzession zum Bau und 
Reichs-Gesetzbl.  1872. 50 
Ausgegeben zu Berlin den 12. August 1872.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.