Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1872. (6)

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(Nr.  789.)  Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  im  Ramen
des  Deutschen  Reichs:

den  bisherigen  Konsul  des  Norddeutschen  Bundes  Carl  Johann
Conrad  Wilkens  in  Papeete  (Tahiti)  zum  Konsul  des  Deutschen
Reichs  für  die  Gesellschafts-  Inseln  und
den  Herrn  Werner  v.  Bergen  zum  Konsul  des  Deutschen  Reichs
in  Bangkok  
zu  ernennen  geruht.
Als  Jurisdiktionsbezirk  ist  dem  Konsul  v.  Bergen  das  Königreich  Siam
zugewiesen  worden.

(Nr.  790.)  Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  im  Namen
des  Deutschen  Reichs  
den  bisherigen  Verweser  des  Konsulats  des  Norddeutschen  Bundes  Johannes
  Dieckmann  zu  Kingston  (Jamaica),

den  bisherigen  Konsul  des  Norddeutschen.  Bundes  John  Capela  zu
Karthagena  in  Kolumbien,

den  Kaufmann  Rodolphe  Gerdes  in  Aquin  (Haiti),
den  Kaufmann  Charles  H.  Meyer  in  Philadelphia
zu  Konsuln  des  Deutschen  Reichs,

den  Kaufmann  Th.  W.  Grubener  zu  Arensburg  (Insel  Oesel),
den  Kaufmann  Heinrich  Hattendorf  zu  Kertsch  und
den  Kaufmann  Wilhelm  Roussatier  zu  Onega
zu  Vizekonsuln  des  Deutschen  Reichs
zu  ernennen  geruht.

(Nr.  791.)  Dem  an  Stelle  des  auf  seinen  Antrag  entlassenen  Konsuls
Carl  A.  Heeren  zu  Hamburg  zum  Königlich  griechischen  Konsul  für  Hamburg
und  Lübeck  mit  dem  Sitze  in  Hamburg  ernannten  Herrn  August  W.  Gorrisson
ist  für  diese  Ernennung  das  Exequatur  im  Namen  des  Deutschen  Reichs  ertheilt
worden.

 

Gerausgegeben  im  Reichskanzler-  Amte.
Berlln,  gedruckt  in  der  Königlichen  Geheimen  Ober-  Hofbachbruckerei,
(R.  v.  Decker).