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(Nr. 1121.) Gesetz wegen Abänderung des Gesetzes vom 23. Mai 1873, betreffend die Grün-
dung und Verwaltung des Reichs-Invalidenfonds, und des Gesetzes vom
18. Juni 1873, betreffend den außerordentlichen Geldbedarf für die Reichs-
Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen und für die im Großherzogthum Luxem-
burg belegenen Strecken der Wilhelm-Luxemburg- Eisenbahn. Vom 23. Fe-
bruar 1876.
Wir ,Wilhelm von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König
von Preußen etc.
verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustimmung des
Bundesraths und des Reichstags, was folgt:
§. 1.
Die im §. 3 des Gesetzes, betreffend die Gründung und Verwaltung des
Reichs-Invalidenfonds, vom 23. Mai 1873 (Reichs-Gesetzbl. S. 117) bestimmte
Frist wird für die vor dem 1. November 1875 erworbenen Prioritätsobligationen
deutscher Eisenbahngesellschaften bis zum 1. Juli 1880 erstreckt.
§. 2.
Die im §. 2 des Gesetzes, betreffend den außerordentlichen Geldbedarf für
die Reichs-Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen und für die im Großherzogthum
Luxemburg belegenen Strecken der Wilhelm-Luxemburg-Eisenbahn, vom 18. Juni
1873 (Reichs-Gesetzbl. S. 143) bezeichneten Geldmittel dürfen auch über den
1. Juli 1876 hinaus in Schuldverschreibungen und Schatzanweisungen außer-
deutscher Staaten, in Schatzanweisungen des Reichs oder eines Bundesstaats,
sowie in Prioritätsobligationen deutscher Eisenbahngesellschaften und in inlän-
ischen oder auf Gold lautenden ausländischen Wechseln angelegt werden.
§. 3.
Zur Wahrnehmung der der Reichsschulden-Kommission durch die Bestim-
mungen des Gesetzes vom 23. Mai 1873 (Reichs-Gesetzbl. S. 117) übertragenen
Geschäfte wird diese Kommission durch fünf Mitglieder verstärkt. Zwei derselben
werden vom Bundesrath, drei vom Reichstag gewählt. An der Wahrnehmung
der sonstigen Geschäfte der Kommission nehmen diese Mitglieder nicht Theil.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Kaiserlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 23. Februar 1876.
(L. S.) Wilhelm.
Fürst v. Bismarck.
Herausgegeben im Reichskangzler-Amte.
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober- Hofbuchdruckerel
(R. v. Decker).