Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1876. (10)

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(Nr. 1121.) Gesetz wegen Abänderung des Gesetzes vom 23. Mai 1873, betreffend die Grün- 
dung und Verwaltung des Reichs-Invalidenfonds, und des Gesetzes vom 
18. Juni 1873, betreffend den außerordentlichen Geldbedarf für die Reichs- 
Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen und für die im Großherzogthum Luxem- 
burg belegenen Strecken der Wilhelm-Luxemburg- Eisenbahn. Vom 23. Fe- 
bruar 1876. 
Wir ,Wilhelm von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König 
von Preußen etc. 
verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustimmung des 
Bundesraths und des Reichstags, was folgt: 
§. 1. 
Die im §. 3 des Gesetzes, betreffend die Gründung und Verwaltung des 
Reichs-Invalidenfonds, vom 23. Mai 1873 (Reichs-Gesetzbl. S. 117) bestimmte 
Frist wird für die vor dem 1. November 1875 erworbenen Prioritätsobligationen 
deutscher Eisenbahngesellschaften bis zum 1. Juli 1880 erstreckt. 
§. 2. 
Die im §. 2 des Gesetzes, betreffend den außerordentlichen Geldbedarf für 
die Reichs-Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen und für die im Großherzogthum 
Luxemburg belegenen Strecken der Wilhelm-Luxemburg-Eisenbahn, vom 18. Juni 
1873 (Reichs-Gesetzbl. S. 143) bezeichneten Geldmittel dürfen auch über den 
1. Juli 1876 hinaus in Schuldverschreibungen und Schatzanweisungen außer- 
deutscher Staaten, in Schatzanweisungen des Reichs oder eines Bundesstaats, 
sowie in Prioritätsobligationen deutscher Eisenbahngesellschaften und in inlän- 
ischen oder auf Gold lautenden ausländischen Wechseln angelegt werden. 
§. 3. 
Zur Wahrnehmung der der Reichsschulden-Kommission durch die Bestim- 
mungen des Gesetzes vom 23. Mai 1873 (Reichs-Gesetzbl. S. 117) übertragenen 
Geschäfte wird diese Kommission durch fünf Mitglieder verstärkt. Zwei derselben 
werden vom Bundesrath, drei vom Reichstag gewählt. An der Wahrnehmung 
der sonstigen Geschäfte der Kommission nehmen diese Mitglieder nicht Theil. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Kaiserlichen Insiegel. 
Gegeben Berlin, den 23. Februar 1876. 
(L. S.) Wilhelm. 
Fürst v. Bismarck. 
  
Herausgegeben im Reichskangzler-Amte. 
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober- Hofbuchdruckerel 
(R. v. Decker).
	        
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