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M 25.
Regierungsblatt
für das
Königreich Württemberg.
Ausgegeben Stuttgart Dienstag den 30. Oktober 1883.
Inhalt.
Bekanntmachung des Justizministeriums, betreffend die Verleihung der juriftischen Persönlichkeit an die Dr. Mayer-Franz'sche
Stistung in Kottwell. Vom 11. Oltober 1883. — Bekanntmachung des Ministeriums des Innern.
betreffend die von den Aichungsstellen zur Beglaubigung der von ihnen geaichten Gegenstünde anzuwendenden
Stempelzeichen. Vom 8. Oktober 1883. — Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, betrefsend die
Verleihung der juristischen Persönlichkeit an den Gesangverein „Singkranz Heilbronn.“ Vom 12. Oktober 1888.
— Versügung des Ministeriums des Kirchen= und Schulwesens, betressend die Einrichtung einer Prüfungsanstalt
für landwirthschaftliche Maschinen und Geräthe in Hohenheim. VLom 25. Oktober 1883.
Gekanntmachung des Instizministeriums,
betreffend die Verleihnug der juristischen Persönlichkeit an die Dr. Mayer-Franz'sche Stistung in Roltweil.
Vom 11. Oltober 1883.
Vermöge Höchster Entschließung vom 27. Oktober d. J. haben Seine Königliche
Majestät der von dem verstorbenen Dr. med. Franz Joseph Mayer in Rottweil
unter dem Namen „Io#r. Mayer-Franz'sche Stiftung“ durch letztwillige Verfügung errichteten,
zu Bildungskostenbeiträgen und Unterstützungen an die Angehörigen der genußberechtigten
Familien bestimmten Stiftung, welche ihren Sitz in Rottweil hat, auf den
Grund der vorgelegten Stiftungsurkunde und des vorgelegten Statuts vorbehältlich der
Rechte Dritter die juristische Persönlichkeit gnädigst zu verleihen geruht.
Stuttgart, den 11. Oktober 1883.
Faber.