Metadata : Blätter für Rechtsanwendung. LVI. Band. (56)

Samstag  den  26.  Sept.  1891.  66.  Jahrgang.  Aõ  20.

Dr.  J.  K.  Seuffert·s

Blätter  für  Rechtganwendung

zunächst  in  Bayern.

Inhalt:  r  B!47t  des  Staates  aus  Amttsbellkten  #r  Dlener  (diesbeln
  l,  Recht)  Gorese  25n  Mlttheilungen  aus
g.  Bayer.  brben  Landesgerschts  in

indic  —  TLondelchr.  —  Lite

Die  Haftung  des  Staates  aus  Amtsdelikten  seiner
Diener
(biesrheinisches  bayerisches  Recht).

Erörtert  von  Carl  Volk,  k.  Landgerichtspräsidenten  in
Deggendorf.

(Fortsetzung  stalt  Schluß.)

Eine  direkte  Beschädigung  am  Vermögen  liegt  z.  B.
vor,  wenn  ein  Depositalbeamter  ein  für  eine  bestimmte  Person
  hinterlegtes  und  verwahrtes,  dieser  gehöriges  Werthpapier
  mandatswidrig  an  einen  Unberechtigten  hinausgibt,
  wenn  ein  Gerichtsvollzieher  Sachen  im  Besitze  eines
Dritten,  wissend,  daß  ein  Anderer  als  der  Schuldner
Eigenthumsansprliche  daran  erhebt,  pfändet  und  versteigert,
  wenn  ein  Polizeibeamter  aus  Anlaß  einer  Viehseuche
  voreilig  und  ohne  Grund  die  Tödtung  eines  vermeintlich
  verseuchten  Viehstückes  veranlaßt,  wenn  der
Kommandeur  eines  Truppentheils  durch  befohlenes
Scharfschießen  bei  einer  Gefechtsübung  ohne  Anwendung
der  nöthigen  Vorsichtsmaßregeln  Verletzung  einer  Person
oder  Beschädigung  fremden  Eigenthums  herbeiführt  u.  s.  w.
In  all  diesen  Fällen  wird  der  Verletzte  durch  das  dienstliche
  Verschulden  direkt  um  etwas,  sei  es  Eigenthum  oder

Neue  Folge.  Band  XXXVI.