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Die Schriftsteller, welche als Zeugen gelten können, müssen
nach der Natur der Sache bei jeder einzelnen Periode und
bei jeder einzelnen Hauptrevolution angegeben werden, sie
können sich nicht über das Ganze erstrecken, und da durch
die ganze Geschichte des Mittelalters hindurch Kirchen = und
Staatsgeschichte so vermischt sind, als beide Gesellschaften
damals es selbst waren, so sind auch keine eigene allgemeine
Sammlungen der Schriftsteller möglich.
Zu den Documentensammlungen, welche sich auf die
allgemeine Kirchengeschichte beziehen, gehoͤren vorzuͤglich die
großen Conciliensammlungen. In ihnen findet man
auch alle Briefe der Päbste sammt Lebensbeschreibungen derselben,
manche andere wichtige Urkunden, welche die politischen
Verfassungen der Kirche betreffen *).
Gute Liturgien sammlungen sind eben so nützlich,
wenn wir sie nur erst hätten).
Die Urkunden, welche die politischen Rechte oder Ver-»)
Die neueste Sammlung ist die Venedigsche von Mansi.
Der 28ste Foliant derselben, derletzte, welcher bisher erschienen
ist, geht bis auf das Jahr 1431.
Die Mansische Sammlung ist eine revidirte, vollständigere
Ausgabe der Coletischen, welche Venedig 1728 in 25 Folianten
erschien Coleti revidirte und supplirte die Sammlung,
welche der Jesuit Labbe, Paris 1674 in 18 Folianten herausgegeben
hatte.
Harduin's Ausgabe (Paris 1212, 12 vol. fol.) ist wegen der
Untreue des verfälschenden und verstümmelnden Herausgebers
verdächtig. Schade für die herrlichen indices, wodurch sie so
brauchbar wärel!
* ) Historischkritische Anmerkungen über die Liturgiensammlungen
überhaupt, und besonders über Henaudot Collectio
LIiturgiarum Orientalium, Paris 1716, 4.
Assemanni (los. Al.) Codex liturgicus Ecclesiae
universae. Bom. 1749, 4, 13 Tom.