Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1880. (14)

  
Betrag 
  
  
  
S für das 
z3 Ausgabe. Etatsjahr 
S 1880/81. 
Mark. 
Uebertrag . . — 
2. JFür die Herstellung von Reparaturwerkstätten, den Bau von Dienst— 
gebänden und Erweiterung der Bahn= und Bahnhofsanlagen, sowie 
er elektromagnetischen Appararsttte .. . . . .. 40 000 
Summe Kapitel 17 40 000 
Summe B. Ausgaben für Rechnung der ganzen Kriegsgemeinschaft 
(Kapitel 16 und 17) . . . . . ... . . . .. . . . ... . . . . . . . . . .. .. .. . .. . . ... 46 380 
C. Ausgaben des vormaligen Norddeutschen Bundes, Badens 
und Südbessens. 
18. Für das Ketablissement bei der Candarmer — Preußen ꝛc. — 
1.CFür die Beschaffung und Aptirung der Ausrüstungsstücke für die 
neuen Karabiner der Kavallerie und des Trains (Bedarf vom 
1. April 1879 ab 64 637/18 4)))). 30 000 
2. Zu den Kosten für die in Folge der Einführung neuer, weittragen- 
der Lamsfenenvahe und Geschütze gebotene Krwerbung und Er- 
weiterung von Infanterie= und Artillerie-Schießplätzen (Bedarf 
vom 1. April 1879 ab 485 913/20 flllllll. „„ 332 607 
3. Zum Retablissement der Feldlazarethe und Sanitäts-Detachements 
an Instrumenten, Verbandmitteln und Utensilien, sowie zur Ver- 
vollständigung der kriegsmäßigen Ausrüstung der Armee mit 
Sanitätsmaterial (Bedarf vom 1. April 1879 ab 9 153,82 44). – 
4.Beihülfen für Offiziere und Beamte zu den Kosten für Badereisen 2c. 
behufs Heilung ihrer aus dem Felde herstammenden Leiden (Bedarf 
vom 1. April 1879 ab 35 302,07 A) .. . . .. . .... . .. . . . . . .. . . .. — 
5. JZunm Retablissement und zum Ersatz der Handfeuerwaffen, des Artil— 
leriematerials und der Munition 2c. (Bedarf vom 1. April 1879 ab 
10 570 601/0)0)0)0)0)000 . .. . . . . . — 
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