Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1880. (14)

  
  
  
  
  
— ——— — 
Betrag 
— 3r für das 
— Einnahme. Etatsjahr 
E 1880/81. 
Mark. 
22. Aus dem Reichseisenbahnbaufonds. 
Zu den Ausgaben auf Grund des Gesetzes vom 18. Juni 1873 
(Reichs-Gesetzbl. S. 119.)0 . .. .. ... . . .. 841 861 
Summe Kapitel 22 für sich. 
23. Aus der Anleihe. 
1.u einmaligen Ausgaben der Post= und Telegraphenverwaltung. .. 6342200 
2. u einmaligen Ausgaben der Marineverwaltunng . . .. 11 659 450 
3. Zu einmaligen Ausgaben der Verwaltung des Reichsheeres, und zwar: 
a) zu den Ausgaben für die unter Kapitel 5 
Titel 52 und Kapitel 6 Titel 37 bis 82 
angesetzten Kasernenbauten 12 775 614 4. 
b) zu den unter Kapitel 5 Titel 50, 60 und 67 
angesetzten Ausgaben für die Vermehrung 
des Schanzzeuges der Infanterie .. . . .. . . . 1075700— 
e) zu den Ausgaben für die unter Kapitel 6 
Litel 2, 3 und 9 bis 22 angesetzten Garnison- 
und Thorerweiterungsbauten 1 159724 % 
4. Du einmaligen Ausgaben der Eisenbahnverwaltng 2 000 000 
Anmerkung. Diese Einnahmen übertragen sich innerhalb 
der einzelnen Titel mit den noch offenen Krediten aus früheren, 
für deeselden Zwecke erfolgten Anleihe-Bewilligungen. Die solcher- 
gestalt für diese einzelnen Zwecke sich ergebenden Gesammtkredite 
werden um den Betrag der bei den entsprechenden Ausgabefonds 
etwa eintretenden Ersparnisse gekürzt. 
Summe Kapitel 23 35 012 688 
Summe XIII (Kapitel 20 bis 23) 52 975 315 
  
  
  
Reichs Gesetzbl. 1880. 16
	        
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