-29-
Betrag
für das
Einnahme. Etatsjahr
1882/83
Mark.
1a. Ia. Rübenzuckersteuer aus 1881/82
Aus der Einnahme des Etatsjahres 1881/82 an Rübenzucker-
steuer zur Deckung des Fehlbetrags des Etatsjahres 1880/81.
2. II. Reichsstempelabgaben.
1.Spielkartenstempel,
abzüglich der den Bundesstaaten nach §. 23 des Gesetzes vom
3. Juli 1878 an Erhebungs= und Verwaltungskosten zu ver-
gütenden fünf Prozent 1 037 120
Davon ab:
Kosten der Kontrolle und sonstige dem Reich unmittelbar erwach-
sende Verwaltungskosten 820
bleiben (Titel 1) 1 036 300
2. Wechselstempelsteuer 6 312 000
Davon ab:
a) gemäß § 27 des Gesetzes über die Wechselstempelsteuer
vom 10. Juni 1869 zwei Prozent oder 126 240 M.
b) die dem Reich erwachsenden Erhebungs-
und Verwaltungskosten 175 960
zusammen 302 200
bleiben (Titel 2) 6 009 800
3. Stempelabgabe für Wertpapiere, Schlußnoten, Rech-
nungen und Lotterielose.
A. für Aktien, Renten- und Schuldverschreibungen,
abzüglich der den Bundesstaaten nach §. 31 des
Gesetzes vom 1. Juli 1881 zu vergütenden zwei
Prozent Erhebungs- und Verwaltungskosten. 2 156 000
B. für Schlußnoten und Rechnungen,
abzüglich zwei Prozent für die Bundesstaaten 3 822 000
Seite 5 978 000
8“