Steinkohlen und Braunkohen . . ...
Steinmetzarbeiten und Cementmassewaaren, wie Grabsteine, Monu-
mente, Säulen (auch mit Inschriften); Thür- und Fensterstöcke,
Rinnen, Röhren, Tröge, Stufen u. s. w. und andere Arbeiten
(auch aus Gyps) im Gewichte von wenigstens 5 Kilogramm und
blos in Verbindung mit Holz oder unedlen Metallen:
a) nicht polirt; Schleif-, Wetz- und Lithographiesteine
b) polirt; polirte Fußbodenplattonon . . . . . . ...
10. Thonwaaren:
a) gemeine Thonwaaren mit oder ohne Glasur oder Beguß, gemeines
Steinzeug; Thonröhren, Ofenkacheln, Fliesen; auch in Verbin-
dung mit unpolirtem, unlackirtem Holz und eben solchem Eisen
b) feine Fayence und Porzellan, einfarbig oder weiß; auch weiß,
mit farbigen Randstreifen und Verzierungen; irdene Pfeifen; die
vorgenannten Waaren auch mit Deckeln und Beschlägen aus un-
edlen Metallen. Hierher gehören auch die unter a genannten
Waaren, wenn sie mit solchen Deckeln oder Beschlägen versehen sind
c) feine Fayence und Porzellan, mehrfarbig, bemalt, vergoldet,
versilbert; Thonwaaren in Verbindung mit anderen gemeinen
Materialien, soweit sie nicht zu a und b gehören .
11. Glas:
à) Glas, gemeines, das ist nicht abgerieben, nicht gepreßt, nicht
geschliffen, nicht gravirt, nicht bemalt und ohne Verbindung
mit anderen Materialien:
1. Fenster- und Tafelglas; Hohlglas in seiner natürlichen
Farbe, rohe Glas- und Emailmasse, Gußplatten zu Dach-
und Bodenbelag, gerippt oder nicht . . . . ..
2. Hohlglas, weie . . . . ..
b) Hohlglas der Post a, mit abgeschliffenen oder eingeriebenen
Stöpseln, Böden oder Rändern . . . ..
Nach der Wahl des
Importeurs
Gewichtszölle
per Werthzölle
100 kg
Dinare. Prozent.
l
frei —
1
1,50 10
2 10
i
l
l
2 8
6 8
14 8
3 10
5 10
5 10