Metadata : Fürst Bismarck und der Bundesrat. Fünfter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1881-1900). (5)

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Der  Berufung  Puttkamers  in  das  Ministerium  des  Innern  folgt  bereits
im  Oktober  1881  seine  Ernennung  zum  Vizepräsidenten  des  preußischen
Staatsministeriums;  eine  Zurücksetzung  der  älteren  Minister  v.  Kameke  und
Maybach  konnte  darin  nicht  erblickt  werden,  da  diese  Herren  mehr  technische
als  politische  Ressorts  bekleideten;  Puttkamer  eignete  sich  in  der  That  im  Hinblick
  auf  seine  glänzende  oratorische  Gabe  vorzüglich  für  die  Stellung  als
Vizepräsident  zur  Verteidigung  der  Politik  des  Fürsten  Bismarck,  als  dessen
Vertrauensmann  er  bereits  seit  Jahren  galt.

Im  Dezember  1883  brachte  die  „Kölnische  Zeitung“  folgenden  Artikel:

„Das  Staatsministerium  hatte  zwar  beschlossen,  sich  gegen  den  Sternschen
Antrag  auf  geheime  Abstimmung  zu  erklären,  aber  ohne  der  Sache  Wichtigkeit
beizulegen,  wie  denn  ja  eine  Abstimmung  im  Abgeordnetenhause  für  den  Antrag
  ohne  Folgen  geblieben  wäre,  da  die  Ablehnung  im  Herrenhause  sicher
war.  Inzwischen  traf  aber  ein  Schreiben  des  Reichskanzlers  aus  Friedrichsruh
  ein,  in  welchem  er  empfahl,  die  geheime  Abstimmung  aufs  nachdrücklichste
zu  bekämpfen.  Das  ist  denn  auch  von  dem  Minister  des  Innern  v.  Puttkamer
  geschehen,  und  es  hat  der  Reichskanzler  für  sein  Auftreten  im  Abgeordnetenhause
  ihm  den  lebhaftesten  Beifall  gespendet.  Freilich  hat  Fürst
Bismarck  das  preußische  Wahlsystem  mit  seiner  offenen  Stimmabgabe  ehemals
aufs  schärfste  verurteilt  und  die  geheime  Stimmabgabe  im  Reiche  selbst
eingeführt.“

Hierzu  bemerkte  die  „Nordd.  Allg.  Ztg.“  Nr.  595  v.  20.  12.  83:  „Nach
eingezogenen  Erkundigungen  halten  wir  die  thatsächlichen  Angaben  der  „Köln.
Ztg.“  für  durchaus  richtig,  wenn  auch  für  unvollständig.  Wenn  die
„Köln.  Ztg.“  so  genau  über  intime  Vorgänge  im  Innern  der  Regierungskreise
unterrichtet  ist,  wie  aus  ihren  Angaben  hervorgeht,  so  wird  ihr  vielleicht  auch
der  Umstand  nicht  unbekannt  geblieben  sein,  daß  das  Votum  des  Reichskanzlers
neben  der  Empfehlung  einer  nachdrücklichen  Bekämpfung  der  geheimen  Abstimmung
  auch  eine  Erklärung  zu  Gunsten  des  allgemeinen  Stimmrechts  bei
Landtags=  und  Gemeindewahlen  unter  Beibehaltung  der  Oeffentlichkeit  enthielt.
Schon  aus  diesem  Umstande  würde,  wenn  die  „Köln.  Ztg.“  ihn  bekannt
gegeben  hätte,  jedermann  entnommen  haben,  daß  der  Reichskanzler  die
Oeffentlichkeit  der  Abstimmung  mit  der  Beibehaltung  des  allgemeinen  Stimmrechts
  nicht  nur  verträglich  hält,  sondern  zu  weiterer  Ausdehnung  des  letzteren
geneigt  ist,  und  daß  er  nicht  das  allgemeine  Stimmrecht,  sondern  nur  die
Heimlichkeit  in  der  Ausübung  desselben  bekämpft.

Wir  können  nur  bestätigen,  daß  der  Reichskanzler  Herrn  v.  Puttkamer

schreibung,  nur  eine  kleine  Minorität  von  Buchhändlern,  Gelehrten  und  Lehrern  hat  den
Gegenstand  auf  die  Tagesordnung  gebracht.  Die  deutsche  Orthographie  hat  sich  seit  Jahrhunderten
  selbst  entwickelt,  und  es  ist  nicht  ersichtlich,  weshalb  wir  auch  sie  der  bureaukratischen
  Reglementirsucht  unterworfen  sein  lassen  sollten.