Gegenstand.
Zollbetrag.
Maaßstab.
Neu-
Drachmen.
Lepta.
23.
24.
25.
26.
27.
28.
29.
d) Gegenstände der gleichen Art aus Zinn oder Zink, ciselirt,
vergoldet, emaillirt, oder aus einer Mischung mit werth-
volleren Metallen (sofern Zinn bezw. Zink vorherrscht)
e) Gegenstände der gleichen Art aus Kupfer, einfach oder
vergoldet .. ...
1) Gegenstände der gleichen Art aus Bronze werden nach
Absatz b, c und d der Nr. 17 verzollt.
Chinin aller Art . ..
Mineralische Farben aller Art, nicht mit Oel oder Weingeist
zubereitet, also nicht flüssig ...
a) Töpferwaren, einfache, von Thon (Fayence), glasirt
oder emaillirt (weiß oder weiß mit anderer Farbe und
einfach) .. . .. . . ...
b) Gegenstände der vorerwähnten Art mit mehrfarbiger
Glasur, mit erhabenen Verzierungen, Auskehlungen oder
Auszackungen, emaillirt oder vergoldet
à) Gegenstände von Porzellan, einfach und weiß.
b) Gegenstände der gleichen Art mit erhabenen Verzierungen,
ausgekehlt, ausgezackt, emaillirt, bemalt oder vergoldet.
Musikinstrumente:
a) Flügel, neu oder nicht
b) Klaviere, Pianos und Harmoniums, neu oder nicht
Anmerkung. Vollständige Mechanismen für Klaviere
überhaupt und Harmoniums, für sich allein eingehend,
werden als vollständiges Instrument verzollt.
Gedruckte Bücher, gebunden oder nicht, Notenhefte, gebunden
oder nicht ...
a) Rohes Wollengarn, gezwirnt oder nicht
b) Wollengarn, gebleicht oder beliebig gefärbt, gezwirnt oder
nicht.......................................
c) Merinowollengarn zur Fabrikation von Fez und in Oel
gefärbt....................................
Reichs-Gesetzbl.1885.
Oka
Oka
Oka
Oka
Oka
Oka
Stück
Stück
Oka
zollfrei
zollfrei
130
80
zollfrei
zollfrei
zollfrei
12
14
50
50