Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1885. (19)

XXIV 
Ueberzugsschicht aus einem anderen genügend festhaftenden und luftbeständigen 
Material angewendet werden. Für Gewichtsstücke unter 100 Gramm sind jedoch 
Eisen sowie andere Metalle oder Metallmischungen, welche in ihrem Verhalten 
gegen Lufteinflüsse dem Eisen nahestehen, nicht zulässig. 
§. 37. 
Gestalt. 
Die Gewichtsstücke von 50 Kilogramm bis 1 Gramm einschließlich sollen 
eine cylindrische Gestalt haben, jedoch mit der Maßgabe, daß zwischen dem oberen 
und unteren Durchmesser Unterschiede, welche 5 Prozent des letzteren nicht über- 
steigen, zulässig sind. 
Die Stücke von 50 Kilogramm und 20 Kilogramm sollen mit einer Hand- 
habe, die Stücke von 10 Kilogramm mit Handhabe oder Knopf, die Stücke von 
5 Kilogramm bis 1 Gramm einschließlich mit einem Knopf versehen sein, mit 
Ausnahme der eisernen Gewichtsstücke von 200 und 100 Gramm, welche ohne 
Knopf herzustellen sind. 
Die cylindrischen Körper sowohl der eisernen als auch der aus anderem 
Material hergestellten Gewichtsstücke sollen, abgesehen von der Handhabe oder dem 
Knopf, folgende Dimensionen einhalten: 
Gewichtsgröße. Zulässige größte Höhe. Zulässige kleinste Höhe. 
50 Kilogramm 250 Millimeter 220 Millimeter 
20 175 150 
10 135  114 
5  109 92 
2 78 65 
1 60 51 
0,5 47  39  
Gewichtsgröße. Zulässiger größter Durchmesser. Zulässiger kleinster Durchmesser. 
200 Gramm 42 Millimeter 39 Millimeter 
100  34  32 
50 28 26 
20 23 22 
10 20 19 
5 17 16 
2 14 13 
1 10 9 
In Form von Einsatzgewichten, d. h. in Form von ineinander zu setzenden 
Schalen, deren äußere, mit einem Scharnierdeckel versehen, eine Art von Gehäuse 
bildet, sind folgende Zusammensetzungen von Gewichtsstücken zulässig: 
1. ein Einsatz von 1 Kilogramm Gesammtgewicht, welcher aus 12 Stücken, 
nämlich 500, 200, 100, 100, 50, 20, 10, 10, 5, 2, 2 und 1 Gramm 
besteht;
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.