Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1886. (20)

— 26 — 
3. In den Räumen, in welchen junge Leute beschäftigt werden, muß neben 
der nach §. 138 Absatz 3 auszuhängenden Tafel eine zweite ausgehängt 
werden, welche in deutlicher Schrift die Bestimmungen unter I und II 
wiedergiebt. 
Berlin, den 3. Februar 1886. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: 
von Boetticher. 
  
Tabelle 
über Beginn und Ende der Arbeitszeit und der Pausen für junge Leute. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Beginn Pausen Ende Namen 
Nummer der Schicht. der Schicht. desjenigen, 
der welcher die 
Dauer 
     
Schicht.   Datum. Tages- Datum. Tages- in Datum. Tages- Eintragung 
zeit. zeit. Minuten. zeit. bewirkt. 
— — — 
  
Herausgegeben im Reichsamt des Innern. 
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei. 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.