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Namen Namen
der Staaten der Staaten
der Orte. und Verwaltungsbezirke. Servisklasse der Orte. und Verwaltungsbezirke. Servisklasse
Zabrze, Alt- und Zoppot Preußen, Reg. Bez. Danzig IV.
Klein- . . .. . Preußen, Reg. Bez. Oppeln. . II. Zossen (Stadt) . Preußen, Reg. Bez. Potsdam IV.
Zachan Preußen, Reg. Bez. Stettin. . IV. Zschopau .. ... Königreich Sachsen III.
Zawodzie s. Züllchow . . . .. Preußen, Reg. Bez. Stettin.. IV.
Bogutschütz. Züllichau . . ... Preußen, Reg. Bez. Frank-
Zduny Preußen, Reg. Bez. Posen. IV. furt a. O. III.
Zehdenick (Stadt) Preußen, Reg. Bez. Potsdam IV. Zülpich . . Preußen, Reg. Bez. Cöln. . . IV.
Zehlendorf .. . . Preußen, Reg. Bez. Potsdam, Zurlauben (bei
Kreis Teltow III. Trier) mit St.
Zeitz Preußen, Reg. Bez. Merseburg II. Martin, Zur-
Zell Preußen, Reg. Bez. Coblenz IV. mayen und St.
Zellerfeld Preußen, Reg. Bez. Hildesheim III. Marien . Preußen, Reg. Bez. Trier. II.
Zempelburg .. Preußen, Reg. Bez. Marien- Zurmayen s.
werder IV. Zurlauben.
Zerbst Anhalt II. Zusmarshausen Bayern, Reg. Bez. Schwaben
Zeulenroda. . . . Reuß ä. L. . IV. und Neuburg . . . .. . . .. IV.
Ziegenhain. . . . Preußen, Reg. Bez. Cassel .. IV. Zweibrücken . . . Bayern, Reg. Bez. Pfalz . . . III.
Ziegenhals . . . . Preußen, Reg. Bez. Oppeln . IV. Zwenkau . . . . . Königreich Sachsen IV.
Zielenzig Preußen, Reg. Bez. Frank- Zwickau Königreich Sachsen I.
furt a. O. IV. Zwingenberg. Hessen IV.
Zimmern, Groß- Hessen IV. Zwönitz .. Königreich Sachsen IV.
Zinnowitz Preußen, Reg. Bez. Stettin. IV.
Zittau .. ..... Königreich Sachsen II. Alle übrigen Ortschaften des Reichsgebiets. V.
Militär-Etablissements, welche außerhalb des Gemeindebezirks des Garnisonortes liegen, zu dem
sie gehören, fallen der Servisklasse des letzteren zu, sofern der Ort, in dessen Bezirk sie belegen sind,
nicht selbst Garnisonort ist.
Für die zum Zweck der Artillerieschießübungen sowie bei Gelegenheit der militärischen Maß-
regeln, welche zum Zweck der Abwehr der Rinderpest getroffen werden, zu beschaffenden Quartier-
leistungen wird, sofern die davon getroffenen Ortschaften nicht einer höheren Klasse angehören, die
Entschädigung der II. Servisklasse gewährt; für vorübergehende Quartierleistungen (§. 2 unter 2 des
Gesetzes vom 25. Juni 1868), insoweit dieselben die Dauer von 30 Tagen übersteigen, wird eine
höhere Servisentschädigung in der Weise gewährt, daß die betreffenden Ortschaften in die nächst
höhere, jedoch mindestens in die lII. Servisklasse aufrücken, die Ortschaften der höchsten Servis-
klasse aber einen Zuschlag von 20 Prozent erhalten.
Herausgegeben im Reichsamt des Innern.
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.