Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1887. (21)

 
 
 
 
 
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16.   Bestimmung der Breite: 
* a) durch Höhen der Gestirne im Meridian, 
* b) durch Höhen der Sonne und Fixsterne in der Nähe des Meridians, 
* c) durch zwei Sonnenhöhen. 
 * 17.   Bestimmung der Mißweisung: 
a) durch Amplituden der Sonne, 
b) durch Azimuthe der Gestirne. 
18.   Berechnung der Hochwasserzeit. Berichtigung der Lothung auf Niedrig- 
wasser. 
* 19.   Bestimmung der Ortszeit durch gleiche Höhen der Sonne. 
* 20.   Bestimmung von Stand und Gang der Chronometer. 
* 21.   Bestimmung der Länge: 
*a) durch Chronometer und Einzelhöhen der Gestirne, 
*b) durch Monddistanzen. 
22.   Einrichtung und Gebrauch der Barometer und Thermometer. 
* 23.   Kenntniß der Luft- und Meeresströmungen. 
* 24.   Führung des Schiffsjournals. 
D. Seemannschaft. 
1.   Kenntniß der Einrichtung und Ausrüstung der Seeschiffe. 
2.   Auf- und Abtakelung der Seeschiffe. 
3.   Stauung der Ladung. 
4.   Schiffsmanöver bei jedem Wetter. 
* 5.   Kenntniß der Vorschriften zur Verhütung des Zusammenstoßens der 
Schiffe auf See, über das Verhalten nach einem Zusammenstoße, sowie 
über Noth- und Lootsensignale. 
6.   Gebrauch des Internationalen Signalbuches. 
7.   Kenntniß der Rettungsmaßregeln bei Strandungen und anderen See- 
unfällen. 
 
	        
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