Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1887. (21)

Linien-Kommandantur O. 
J. Nr. 936. Ort, Datum. 
Fahrtliste 
für 
Transporte auf der Linie C, A, D, G 
in der Zeit 
vom 22. bis 24. Deptember 1876. 
  
Verpflegungspunkte: Darmstadt, Bebra, Halle. 
Marketendereien:  .................................................. 
  
Tränkstationen: 
Es werden befördert: Mannschaften aus dem Bereiche des 15. Armeekorps. 
Erläuterungen. 
1. Jeder einzelne Zug, mag er nur einen Transport oder mehrere enthalten, ist durch starke horizontale Striche ━━━━━━━━━━ in 
der 2., 4., 17. und in der vorletzten Spalte von den anderen getrennt. 
2. Innerhalb des einzelnen Zuges gelten die in der höheren Zeile einer jeden Spalte enthaltenen Angaben auch für die 
folgenden Zeilen so lange, bis sie durch andere Angaben ersetzt oder durch einen Querstrich ─────── aufgehoben werden, jedoch wird 
der größeren Deutlichkeit wegen die fortdauernde Geltung der in den Spalten 4, 14 bis 16, 29 bis 31 enthaltenen Angaben für die 
folgenden Züge noch durch das Zeichen: „ kenntlich gemacht. 
3. Soll die über dem Querstrich   ─────── geltende Angabe für folgende Transporte wieder in Kraft treten, so ist dies 
durch: „wie über ────── " ausgedrückt. 
4. Abweichend von dem Grundsatz 2 ist in der Spalte 12 der gesammte Wagenbedarf für alle an demselben Orte einzuladenden 
Transporte in gleicher Zeile wie der erste derselben anzugeben. 
5. V bezeichnet die Zeiten von 12₁ Nachts bis 11₅₉ Mittags. 
A. bezeichnet die Zeiten von 12₁ Mittags bis 11₅₉ Abends. 
12₀ Mitternacht (Beginn des Tages) und 12₀ Mittag sind durch "Nchts." und "Mitt." zu bezeichnen. 
W. bedeutet: Warme Kost. 
K. bedeutet Kaffee. 
10*
	        
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