Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1889. (23)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag
  für  das
Einnahme.  Etatsjahr
  1889/90.  
Mark.
XII.  Außerordentliche  Deckungsmittel.
22.  Aus  dem  Reichstagsgebäudefonds.
1. Zu  den  Ausgaben  behufs  Errichtung  des  Reichstagsgebäudes                                  500  000
Summe  Kapitel  22  für  sich.
23.  Aus  der  Anleihe.
1.  Zu  einmaligen  Ausgaben  für  Rechnung  der  Gesammtheit  aller
Bundesstaaten  .  .  .  .  .  .  ...           72 970  176
2.  Zu  einmaligen  Ausgaben  für  Rechnung  der  Bundesstaaten  mit
Ausschluß  von  Bayern  ...                  4  933  166
3.  Zu  einmaligen  Ausgaben  für  Rechnung  der  Bundesstaaten  mit
Ausschluß  von  Bayern  und  Württemberg  —
Anmerkung.  Die  Einnahmen  des  Kapitels  23  übertragen
  sich  innerhalb  der  einzelnen  Titel  mit  den  noch  offenen
Krediten  aus  früheren  Anleihebewilligungen.  Die  solchergestalt
sich  ergebenden  Gesammtkredite  werden  um  den  Betrag  der  bei
den  entsprechenden  Ausgabefonds  etwa  eintretenden  Ersparnisse
gekürzt.
Summe  Kapitel  23.  .  .                        77  903  342
24.  Sonstige  außerordentliche  Deckungsmittel.
1.  Präzipualbeitrag  Preußens  zu  den  Ausgaben  für  den  Nord-Ostsee-Kanal
  in  Gemäßheit  des  Gesetzes  vom  16.  März  1886
(Reichs--Gesetzbl.  S.  58)                                      .    4  500  000
2.  Rückerstattungen  auf  die  aus  dem  Reichsfestungsbaufonds
geleisteten  Vorschüsse  .  ...                                       514 540
3.  Aus  der  von  der  Stadt  Cöln  zu  zahlenden  sechsten  Kaufgelderrate
  für  die  ehemaligen  Festungsgrundstücke  daselbst.            106  000
Summe  Kapitel  24  5  120  540
Summe  XII  (Kapitel  22  bis  24).                     83  523  882

 

 

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