Full text : Das Regenbogen-Buch - Die europäischen Kriegsverhandlungen.

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Thlr.

Buͤrgerrecht.
Die  Urkunde  oder  das  Protocoll  uͤber  dessen  Ertheilung
in  Staͤdten  bis  zu  3,000  Einwohnern,  5
-  -  -  -  5,000  -  .  "“  „  "
"  .10000  "•  (  "n%  .  4  ..  —
-  uͤber  10,000  1
Buͤrgschein,  s.  Fidejussiones.
C.
Capicalsverschreibung,  s.  Schuldverschreibung.  —
Cassation  einer  Hypothek,  s.  Hypothek.
Cession.
Die  Urkunde  jeder  Ark,  durch  welche  eine  gerichtliche,  oder  eine  von  einer
Gertches=  oder  andern  Behörde  zu  bestäcigende  Cession  erkläre  wird,
wenn  der  Betrag  des  cedirten  Gegenstandes  nach  Gelde  bestimmt  werden
kann  und  die  cedirte  Summe  den  Betras  von  100  Thlr.  —  —  nicht  uͤbersteigt.
  4  —
wenn  dieselbe  den  Berrag  von  100  Thlr.  —  —  ibersteist  von  jedem
Hundert,  .-  .  .  .  .  .  —

—  —  —

wobei  das  neue  Hundere  für  voll  gerechner  wirb,  wenn  dessen  Haͤlfte  uͤber—
stiegen  ist,

wenn  der  coebirte  Gegenstand  nicht  nach  Gelde  bestimme  werden  kann,
nach  dem  Ermessen  der  Behörde,  vor  welcher  die  Cession  geschlossen,  oder
von  welcher  dieselbe  confirmirt  wird,  mic  Rücksicht  auf  die  Wichtigkeit  des
cedircen  Obzects,  "r  .  4  .  .  ..

DJI

bis  zu
Bei  der  Cession  eines  Grundstücks  wird-  besen  Wereh,  bis  zu  andrer
UAnordnung,  nach  dem  letzten  Kaufpreise  angenommen.  s

Wenn,  im  Verfolg  einer  Contracts=  oder  andern  Urkunde,  ingleichen  bei
Regulirung  einer  Verlassenschaft,  Cessionen  zu  ertheilen  sind,  und  diese  Urkunde
  oder  Verkassenschaft,  nach  den,  in  der  gegenwäreigen  Stempeltare  enchalkenen
  Bestimmungen,  dem  Srtempel  bereits  unterworfen  worden  ist,  so  sino  die
dießfallsigen  Cessonen  nur  wic  dem  Stempel  von  —  2  gI.  —  zu  belegen;

 

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1!