Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1890. (24)

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dieselben behalten jedoch die Kraft einfacher Schuldscheine und werden 
als solche bei der Kasse der Danziger Privat-Aktien-Bank bis zum 
Ablauf des Jahres 1892 eingelöst werden. 
4. Die bis zum Ablauf der letztbezeichneten Frist nicht zur Einlösung ge- 
langten Banknoten sind auch als einfache Schuldscheine präkludirt. 
Berlin, den 25. Dezember 1890. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: 
von Boetticher. 
  
Herausgegeben im Reichsamt des Innern. 
  
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.
	        
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