Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1890. (24)

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Für „Reserve-Magazinrendanten“ ist zu setzen: 
„Proviantamtsrendanten“. 
Die Worte „Depot-Magazinverwalter“ sind zu streichen. 
Ziffer 11f hat anstatt: 
„f) Unteroffiziervorschule zu Weilburg: 
Rendant.“ 
zu lauten: 
„f) Unteroffiziervorschulen zu Weilburg und Neubreisach: 
Rendanten.“ 
Abtheilung B. 
Ziffer 2. Für „Feld-Magazinrendanten, Feld-Magazinkontrolöre" ist zu setzen: 
„Feld-Proviantamtsrendanten, Feld-Proviantamtskontrolöre“. 
§. 2. 
Der §. 2 derselben Verordnungen erhält unter Abschnitt 1 folgende Ab- 
änderungen beziehungsweise Ergänzungen:  
Abtheilung A. 
Ziffer 1b hat anstatt: 
„bb) für den Kontrolör. . ... . . . . . . . .. . . . . . . . .. 2800 Mark“ 
zu lauten: 
„bb) für den Kassirer ... . .. . .. . . . . . . . . .. . . ... 5000 Mark“. 
Ziffer 2. Proviantämter. 
a) für die Proviantamtsdirektoren und Proviantmeister. 9 000 Mark, 
b) für die Proviantamtsrendanten . ... 6000 
c) für die Proviantamtskontrolöre 3000 
d) für die Mühlenmeister 1500 
e) für die Backmeister 1 500 
Ziffer 11f hat anstatt: 
„1) Unteroffiziervorschule zu Weilburg: 
für den Rendanten“ 
zu lauten: 
) Unteroffiziervorschulen zu Weilburg und Neubreisach: 
für die Rendanten . . ... 5100 Mark“.
	        
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