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Für „Reserve-Magazinrendanten“ ist zu setzen:
„Proviantamtsrendanten“.
Die Worte „Depot-Magazinverwalter“ sind zu streichen.
Ziffer 11f hat anstatt:
„f) Unteroffiziervorschule zu Weilburg:
Rendant.“
zu lauten:
„f) Unteroffiziervorschulen zu Weilburg und Neubreisach:
Rendanten.“
Abtheilung B.
Ziffer 2. Für „Feld-Magazinrendanten, Feld-Magazinkontrolöre" ist zu setzen:
„Feld-Proviantamtsrendanten, Feld-Proviantamtskontrolöre“.
§. 2.
Der §. 2 derselben Verordnungen erhält unter Abschnitt 1 folgende Ab-
änderungen beziehungsweise Ergänzungen:
Abtheilung A.
Ziffer 1b hat anstatt:
„bb) für den Kontrolör. . ... . . . . . . . .. . . . . . . . .. 2800 Mark“
zu lauten:
„bb) für den Kassirer ... . .. . .. . . . . . . . . .. . . ... 5000 Mark“.
Ziffer 2. Proviantämter.
a) für die Proviantamtsdirektoren und Proviantmeister. 9 000 Mark,
b) für die Proviantamtsrendanten . ... 6000
c) für die Proviantamtskontrolöre 3000
d) für die Mühlenmeister 1500
e) für die Backmeister 1 500
Ziffer 11f hat anstatt:
„1) Unteroffiziervorschule zu Weilburg:
für den Rendanten“
zu lauten:
) Unteroffiziervorschulen zu Weilburg und Neubreisach:
für die Rendanten . . ... 5100 Mark“.