Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1892. (26)

— 222 — 
  
Nummer des Schweizerischen Zolltarifs vom 10 April 1891 
  Benennung der Gegenstände Franken 
 
** per 100 kg. 
Decken (Bett= und Tischdecken 2c.): 
ohne Näharbeit oder Posamentierarbeit: 
325. gebleicht, bunt, gefärbt, bedruckt . ... 40.— 
326. mit Posamentierarbeit oder genähtem Saum .. . . .. . . . .. 60. — 
327. Shawls (Umschlagtücher), Schärpen 2c. .. . . . . . . . . . . . . . 50. — 
328. Bänder und Posamentierwaren 45.— 
329. Stickereien und Spizen ... 100— 
330.Wachstuch, gemeines, und sogenannte Oelleinwand, zu Ver- 
packungszwecken . .. 8. — 
332. Linoleumteppiche .. . .. . . ............ . .... .... .... 20.— 
Flachs, Hanf, Jute, Ramie 2c.: 
339. Packtuch unter 9 Fäden auf 5 Millimeter im Geviert 2.— 
340. roh oder gebaucht, von 9 bis 13 Fäden auf 5 Millimeter 
im Geviert .. . . . . . . . . ... . . . .. . . . .. . . . . . . . . . . .. 12.— 
341. roh oder gebaucht, von 14 bis 22 Fäden auf 5 Millimeter 
im Geviert . . . . . . ... ... ... ... .. .. .. . . . . . . . . . .. 25. — 
342. roh oder gebaucht, von über 22 Fäden auf 5 Millimeter 
im Geviert, sowie alle gebleichten, bunten, gefärbten, be- 
druckten Gewebe, Tüll ausgenommen . . . . . . . .. . . . .. . 42. — 
344. Bänder und Posamentierwaren 50.— 
Seilerarbeiten: 
346. Stricke, Taue . . .9 8.— 
348. Gurten; Schläuche, Säcke . .. 20.— 
Matten, Bodendecken und Teppiche aus Jute, Manillahanf 
und anderen ähnlichen Faserstoffen, auch mit eingefaßtem 
Rand: 
grobe (nicht gewebte): 
roh  . .. 12.— 
350. gefärbt, bedruckt 2c 20.— 
Gewebe, roh, weiß, gefärbt, bedruckt, appretirt: 
359. aus Halbseide: .. . . . . . . .. 40.— 
  
 
	        
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