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Nummer des Schweizerischen Zolltarifs vom 10 April 1891
Benennung der Gegenstände Franken
** per 100 kg.
Decken (Bett= und Tischdecken 2c.):
ohne Näharbeit oder Posamentierarbeit:
325. gebleicht, bunt, gefärbt, bedruckt . ... 40.—
326. mit Posamentierarbeit oder genähtem Saum .. . . .. . . . .. 60. —
327. Shawls (Umschlagtücher), Schärpen 2c. .. . . . . . . . . . . . . . 50. —
328. Bänder und Posamentierwaren 45.—
329. Stickereien und Spizen ... 100—
330.Wachstuch, gemeines, und sogenannte Oelleinwand, zu Ver-
packungszwecken . .. 8. —
332. Linoleumteppiche .. . .. . . ............ . .... .... .... 20.—
Flachs, Hanf, Jute, Ramie 2c.:
339. Packtuch unter 9 Fäden auf 5 Millimeter im Geviert 2.—
340. roh oder gebaucht, von 9 bis 13 Fäden auf 5 Millimeter
im Geviert .. . . . . . . . . ... . . . .. . . . .. . . . . . . . . . . .. 12.—
341. roh oder gebaucht, von 14 bis 22 Fäden auf 5 Millimeter
im Geviert . . . . . . ... ... ... ... .. .. .. . . . . . . . . . .. 25. —
342. roh oder gebaucht, von über 22 Fäden auf 5 Millimeter
im Geviert, sowie alle gebleichten, bunten, gefärbten, be-
druckten Gewebe, Tüll ausgenommen . . . . . . . .. . . . .. . 42. —
344. Bänder und Posamentierwaren 50.—
Seilerarbeiten:
346. Stricke, Taue . . .9 8.—
348. Gurten; Schläuche, Säcke . .. 20.—
Matten, Bodendecken und Teppiche aus Jute, Manillahanf
und anderen ähnlichen Faserstoffen, auch mit eingefaßtem
Rand:
grobe (nicht gewebte):
roh . .. 12.—
350. gefärbt, bedruckt 2c 20.—
Gewebe, roh, weiß, gefärbt, bedruckt, appretirt:
359. aus Halbseide: .. . . . . . . .. 40.—