Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1892. (26)

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Das  Uebereinkommen  soll  ratifizirt  und  die  Ratifikationen  sobald  als
möglich  in  Wien  ausgewechselt  werden.

Zu  Urkund  dessen  haben  die  beiderseitigen  Bevollmächtigten  das  gegenwärtige
  Uebereinkommen  unterzeichnet  und  ihre  Siegel  beigedrückt.

So  geschehen  zu  Wien,  den  6.  Dezember  1891.
(L.  8.)  H.  VII.  P.  Reuß.  (L.  S.)  Kälnoky.



Das  vorstehende  Uebereinkommen  ist  ratifizirt  worden  und  die  Auswechselung
  der  Ratifikations-Urkunden  hat  stattgefunden.



Schlußprotokoll.

Bei  der  am  heutigen  Tage  erfolgten  Unterzeichnung  des  Uebereinkommens
zwischen  dem  Deutschen  Reich  und  der  Oesterreichisch-Ungarischen  Monarchie  über
den  gegenseitigen  Patent-,  Muster=  und  Markenschutz  haben  die  beiderseitigen
Bevollmächtigten  folgende  Erklärung  in  das  gegenwärtige  Protokoll  niedergelegt:

Die  Bestimmung  im  Artikel  6  Absatz  1  des  Uebereinkommens  bezweckt
nicht,  der  in  den  Gebieten  des  einen  Theiles  eingetragenen  Marke  in  den  Gebieten
des  anderen  Theiles  auch  dann  einen  Anspruch  auf  Eintragung  zu  gewähren,
wenn  hier  befunden  wird,  daß  der  Inhalt  der  Marke  gegen  die  Sittlichkeit  oder
gegen  die  öffentliche  Ordnung  verstößt,  oder  mit  den  thatsächlichen  Verhältnissen
in  einem  das  Publikum  irreführenden  Widerspruch  steht.  Liegt  eine  dieser  Voraussetzungen
  vor,  so  kann  die  Eintragung  versagt  werden.

Das  gegenwärtige  Protokoll,  welches  einen  integrirenden  Bestandtheil  des
Uebereinkommens  bildet,  auf  das  es  sich  bezieht,  und  welches  ohne  besondere
Ratifikation  durch  die  bloße  Thatsache  der  Auswechselung  der  Ratifikationen
dieses  Uebereinkommens  als  von  den  vertragschließenden  Theilen  gebilligt  und
bestätigt  anzusehen  ist,  wurde  in  doppelter  Ausfertigung  zu  Wien  am  6.  Dezember
  1891  unterzeichnet.

(L.  S.)  H.  VII.  P.  Reuß.  (L.  S.)  Kälnoky.



Herausgegeben  im  Reichsamt  des  Innern.
Berlin,  gedruckt  in  der  Reichsdruckerei.