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U. Verfügungen der Deparkements.
A.) Des Bepörtemenis des Innern:
1. Des Ministerium des Innern.
randschadens -Umlage.
Da die am 10. Juni v. J. ausgeschriebene
Brandschadens= Umlage vurch die
feither eingetrerenen. Brand- unglückefälle
erschöpft, und demnach das. Bebuͤrfniß
einer neuen Umlage eingetreten ist, so haben
Seine Boͤnlgliche Majestät durch
böchste Eutschließung vom 29. v. M. eine
neue Umlage im Betrage von kr. auf
pvooft, Gebäude, Aaschlag, mit der Bestimmung
anzuordnen geruhr, daß die erste
Haͤlfte auf den . September d. J., die
andere Haͤlfte aber auf den 1. Januar
1826 eingeliefert werde.
Die · K. Oberaͤmter werden hiernach
angewiesen, wegen des Vollzuges dieser
Brandschadens-Umlage unverweilt die erforderlichen
Berfügungen zu treffen. Zugleich
werden die unterm 23. März 1316
(Reg. Blatt Nro. 15) ertheilten, und
im Staats: und Regierungs-Blate vom
Jahr 13:2 S. 459 wiederholten Vorschriften
wegen Behandlung der Umlage
und der deßhalb aguszustellenden Urkunden
mit der weiteren Bestimmung eingeschärft,
daß
1.) das auf den 1. Juli d. J. sich ergebende
Prandschadens-Bexsicherunge-Cataster
der Umlage zu Grund zu
legen,
2.) in der Repartitions Urkunde insbesondere
eine genaue Nachweifung der
Zu= oder Abnahme des Catasters
in Vergleichung mit dem vorigen
Jahre, nach dem der Verordnung
vom 28. Maͤrz 1816 angehaͤngten·
Formular, zu geben; daß
5.) die Reparritions= Urkunte, mit der
an die betreffende Kreis-Regierung.
einzusendenden Aenderungs-Tabelle'
in genaue Uebereinstimmung zu brit
gen ist, und daß endlich
4.) die Repartitions-Urkunde, statt wie
im örigen Jahre schön am 1. September,
biesesmal erst ain 1. Rovems
« ber en die Brand-Versicherungs-Muptkasfe
eingesendet werben darf;