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Nummer
des zur Zeit bes Gulden
Vertragsabschlusses giltigen allgemeinen Benennung der Gegenstände. Gold
österreichisch-ungarischen per 100 kg
Zolltarifs.
Noch:
263. b) gebohrt oder an einzelnen wenigen Stellen abgeschliffen,
abgedreht, gehobelt oder mit eingeschnittenem Gewinde
(auch Schraubenbolzen, Schraubenmuttern), auch
grob angestrihen 5.—
) abgeschliffen, abgedreht, gehobelt, verkupfert, verzinnt,
verzinkt, verbleit oder fein angestrichen 8.—
Alle diese Waaren auch in Verbindung mit
Holz oder Eisenguß.
264. Schmiedeiserne Röhren, auch Verbindungsstüke 6—
Sensen, Sicheln, auch in Verbindung mit Hoz 5.—
Nägel (mit Ausnahme der Hufnägel und der Znpecke);
Drahtstifte ... 6.50
265. Gelochte oder vertiefte Schwarzbleche und Mlatten; nicht
besonders benannte Waaren aus Schwarzblech der
Nr. 261 a und b... 5.50
Nicht besonders benannte Waaren aus Schwarzblech der
Nr. 261 c .. ..... .. . 6.—
265. (bis) Geschmiedete Kessel (auch Dampfkessel) 7.50
265. (ter) Blechwaaren, nicht besonders benannte, verkupfert, verzinnt,
verzinkt, verbleit, fein angestrihen ... 12.—
266. Eisenbahnräder, fertige, auch auf Achsen 5.50
267. Bänder (Charniere, Riegel und dergleichen); Federn für
Straßenfahrzeuge; Heu= und Dunggabeln im Gewmichte
von mindestens 2 kg per Stück) Hauen, Schaufeln;
alle diese rauh, gescheuert oder an einzelnen wenigen Stellen
abgeschliffen, auch in Verbindung mit Holls 6.50
268. Drahtseile, Drahtbürsten, Siebböden; grobe Drahtwaaren;
alle diese aus Draht der Nr. 261 (bis) a ... 8.—
269. Schwarze Sägen) Feilen und Raspeln von 25 cm oder
mehr Hieblänge; Bohrer, Hämmer, Aexte, Beißzangen
und dergleichen; Schneidekluppen; Heu= und Dunggabeln,
Reichs-Gesetzbl. 1892.