Reichs-Gesetzblatt.
34.
Inhalt: Bekanntmachung, betreffend die Anwendung der vertragsmäßig bestehenden Jollbefreiungen und Joll-
ermäßigungen auf die spanischen Boden= und Industrie-Erzeugnisse. S. 687.
(Nr. 2041.) Bekanntmachung, betreffend die Anwendung der vertragsmäßig bestehenden Zoll-
befreiungen und Zollermäßigungen auf die spanischen Boden- und Industrie-
Erzeugnisse. Vom 30. Juni 1892.
A#- Grund des Gesetzes, betreffend die Anwendung der für die Einfuhr nach
Deutschland vertragsmäßig bestehenden Zollbefreiungen und Zollermäßigungen
egenüber den nicht meistbegünstigten Staaten, vom 30. Januar 1892 (Reichs-
Gesetbl. S. 300) hat der Bundesrath heute beschlossen, daß vom 1. Juli bis
einschließlich 30. November d. J. die für die Einfuhr nach Deutschland vertrags-
mäßig bestehenden Zollbefreiungen und ZJollermäßigungen auch den spanischen
Boden= und Industrie-Erzeugnissen bei der Einfuhr in das deutsche Zollgebiet
zugestanden werden.
Berlin, den 30. Juni 1892.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers.
von Boetticher.
Herausgegeben im Reichsamt des Innern.
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.
Reichs= Gesetzbl. 1892. 108
Ausgegeben zu Berlin den 1. Juli 1892.