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Ueber das Resultat der Prüfung wird ein Zeugniß nach
dem nachfolgenden Schema ausgestellt, welches ciei im Konzepte
als auch in der Reinschrift von sämmtlichen Mitgliedern
der Kommission zu unterzeichnen ist. Die Reinschrift wird
außerdem mit dem Siegel (Stempel) der OberPostdirektion
bedruckt. Das Konzept ist zu den Personal-Akten des Prüfungs-Kandidaten
zu nehmen.
Nur diejenigen Kandidaten, welche die Prüfung in allen
Theilen bestanden haben, empfangen eine vollzogene Reinschrift
des Zeugnisses.
Zu der Reinschrift wird der gesetzliche Stempel auf Kosten
des Prüfungs-Kandidaten verwendet. · ,
Ein Kandidat, welcher die Prüfung in einem Theile nicht
besteht, hat dieselbe hierin zu wieberholen. Die Ober-Post-Berlin,
den 23. Mai 1871.
General-Post-Amt.