Volltext : Reglement über die Annahme, Prüfung und Anstellung von Civil- und Militair-Anwärtern im Postdienste.

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Ueber  das  Resultat  der  Prüfung  wird  ein  Zeugniß  nach
dem  nachfolgenden  Schema  ausgestellt,  welches  ciei  im  Konzepte
  als  auch  in  der  Reinschrift  von  sämmtlichen  Mitgliedern
der  Kommission  zu  unterzeichnen  ist.  Die  Reinschrift  wird
außerdem  mit  dem  Siegel  (Stempel)  der  OberPostdirektion
bedruckt.  Das  Konzept  ist  zu  den  Personal-Akten  des  Prüfungs-Kandidaten
  zu  nehmen.

Nur  diejenigen  Kandidaten,  welche  die  Prüfung  in  allen
Theilen  bestanden  haben,  empfangen  eine  vollzogene  Reinschrift
des  Zeugnisses.

Zu  der  Reinschrift  wird  der  gesetzliche  Stempel  auf  Kosten
des  Prüfungs-Kandidaten  verwendet.  ·  ,

Ein  Kandidat,  welcher  die  Prüfung  in  einem  Theile  nicht
besteht,  hat  dieselbe  hierin  zu  wieberholen.  Die  Ober-Post-Berlin,

  den  23.  Mai  1871.
General-Post-Amt.