Reichs - Gesetzblatt.
Nr. 10.
Inhalt: Bekanntmachung, betreffend die Beschäftigung von Arbeiterinnen auf Steinkohlenbergwerken und
auf Zink- und Bleierzbergwerken im Regierungsbezirk Oppeln. S. 25.
(Nr. 2365.) Bekanntmachung, betreffend die Beschäftigung von Arbeiterinnen auf Steinkohlen-
bergwerken und auf Zink- und Bleierzbergwerken im Regierungsbezirk
Oppeln. Vom 11. März 1897.
Auf Grund des §. 139a der Gewerbeordnung hat der Bundesrath beschlossen:
Die Beschäftigung von Arbeiterinnen auf Steinkohlenbergwerken und auf
Zink- und Bleierzbergwerken im Regierungsbezirk Oppeln mit den bei I Ziffer 1 der
Bestimmungen über die Beschäftigung von Arbeiterinnen auf Stein-
kohlenbergwerken, Zink- und Bleierzbergwerken und auf Kokereien im
Regierungsbezirk Oppeln (Bekanntmachung vom 24. März 1892, Reichs-
Gesetzbl. S. 331)
aufgeführten Arbeiten wird unter den bei I Ziffer 2 bis 5 daselbst bezeichneten
Bedingungen zur Nachtzeit und am Sonnabend sowie an Vorabenden der Fest-
tage auch nach fünfeinhalb Uhr Nachmittags in Abänderung der Nr. IV Absatz 2
daselbst weiter bis zum 1. April 1898 nachgelassen.
Berlin, den 11. März 1897.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers.
von Boetticher.
Herausgegeben im Reichsamt des Innern.
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.
Reichs - Gesetzbl. 1897. 10
Ausgegeben zu Berlin den 12. März 1897.