Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1897. (31)

Reichs - Gesetzblatt. 
Nr. 10. 
Inhalt: Bekanntmachung, betreffend die Beschäftigung von Arbeiterinnen auf Steinkohlenbergwerken und 
auf Zink- und Bleierzbergwerken im Regierungsbezirk Oppeln. S. 25. 
  
  
  
(Nr. 2365.) Bekanntmachung, betreffend die Beschäftigung von Arbeiterinnen auf Steinkohlen- 
bergwerken und auf Zink- und Bleierzbergwerken im Regierungsbezirk 
Oppeln. Vom 11. März 1897. 
Auf Grund des §. 139a  der Gewerbeordnung hat der Bundesrath beschlossen: 
Die Beschäftigung von Arbeiterinnen auf Steinkohlenbergwerken und auf 
Zink- und Bleierzbergwerken im Regierungsbezirk Oppeln mit den bei I Ziffer 1 der 
Bestimmungen über die Beschäftigung von Arbeiterinnen auf Stein- 
kohlenbergwerken, Zink- und Bleierzbergwerken und auf Kokereien im 
Regierungsbezirk Oppeln (Bekanntmachung vom 24. März 1892, Reichs- 
Gesetzbl. S. 331) 
aufgeführten Arbeiten wird unter den bei I Ziffer 2 bis 5 daselbst bezeichneten 
Bedingungen zur Nachtzeit und am Sonnabend sowie an Vorabenden der Fest- 
tage auch nach fünfeinhalb Uhr Nachmittags in Abänderung der Nr. IV Absatz 2 
daselbst weiter bis zum 1. April 1898 nachgelassen. 
Berlin, den 11. März 1897. 
Der Stellvertreter des Reichskanzlers. 
von Boetticher. 
  
  
Herausgegeben im Reichsamt des Innern. 
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei. 
Reichs - Gesetzbl. 1897. 10 
  
Ausgegeben zu Berlin den 12. März 1897.
	        
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