Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1898. (32)

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III. Etat für das Schutzgebiet von Togo auf das Rechnungsjahr 1898. 
 
 
 
 
 
 
 
 
Sämmtliche Beamte haben freie Wohnung. 
Zu Titel 1 A. Die derzeitigen Inhaber der Stellen des 
Landeshauptmanns und des Sekretärs sind noch als Reichs- 
beamte — nicht als Beamte der Lokalverwaltung — anzu- 
sehen und zu behandeln. Das persönliche pensionsberechti- 
gende Gehalt beträgt für den Landeshauptmann 8 200 Mark bis 
10 500 Mark; für den Kanzler 3 000 Mark bis 6 000 Mark ; 
Seite für sich. 
 
Betrag   Darunter 
  für das künftig 
Titel. Einnahme und Ausgabe. Rechnungs-  
jahr 1898. wegfallend. 
Mark. Mark. 
Einnahme. 
1. Direkte Steuer . .. . . .. 27 000 — 
2. Zölle . . . .. .. . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . .               500 000 — 
3. Sonstige Abgaben, Gebühren und verschiedene Verwaltungs-Ein- 
nahmen. 23 000 — 
Summe der Einnahme....550 000 — 
Ausgabe. 
I.  Fortdauernde Ausgaben. 
1. Besoldungen. 
A. Bei der Civilverwaltung. 
Landeshauptmann . .. ... .. . . .. . .. . . . . . . . .. 24 000 Mark 
1 Kanzler ... 12 000    " 
1 Zollverwalter 7 500    " 
1 Kassenverwalter . ... 7 500    " 
1 Sekretär .. . . .. . .. . . . . . . .. .. ... . . . . . .. 7 500    " 
1 Lehrer . .. 5 000    " 
3 Zollassistenten, je 5 000 Mark .. . 15 000    " 
1 Materialienverwalter . . .. 4 000    " 
1    
Amtsdiener 4 000    " 86 500 
 
 

	        
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