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(Nr. 2470.) Bekanntmachung, betreffend die Einrichtung und den Betrieb von Anlagen zur
Herstellung elektrischer Akkumulatoren aus Blei oder Bleiverbindungen.
Vom 11. Mai 1898.
Auf Grund der §§. 120e und 139a der Gewerbeordnung hat der Bundes-
rath über die Einrichtung und den Betrieb von Anlagen zur Herstellung
elektrischer Akkumulatoren aus Blei oder Bleiverbindungen folgende Vorschriften
erlassen:
§. 1.
In Anlagen zur Herstellung elektrischer Akkumulatoren aus Blei oder
Bleiverbindungen müssen die Arbeitsräume, in denen die Bearbeitung oder Ver-
arbeitung von Blei oder Bleiverbindungen stattfindet, mindestens drei Meter
hoch und mit Fenstern versehen sein, welche geöffnet werden können und eine
ausreichende Lufterneuerung ermöglichen.
Die Räume zum Formiren (Laden) der Platten müssen mit wirksamen
Ventilationseinrichtungen versehen sein.
§. 2.
In den Räumen, in denen bei der Arbeit ein Verstäuben oder Verstreuen
von Blei oder Bleiverbindungen stattfindet, muß der Fußboden so eingerichtet
sein, daß er kein Wasser durchläßt. Die Wände und Decken dieser Räume
müssen, soweit sie nicht mit einer glatten, abwaschbaren Bekleidung oder mit
eineim Oelfarbenanstriche versehen sind, mindestens einmal jährlich mit Kalk frisch
angestrichen werden.
Die Verwendung von Holz, weichem Asphalt oder Linoleum als Fuß-
bodenbelag sowie von Tapeten als Wandbekleidung ist in diesen Räumen nicht
gestattet.
§. 3.
Die Schmelzkessel für Blei sind mit gut ziehenden, ins Freie oder in
einen Schornstein mündenden Abzugsvorrichtungen (Fangtrichtern) zu überdecken.
§. 4.
Wo eine maschinelle Bearbeitung der Bleiplatten (Gitter oder Rahmen)
durch Bandsägen, Kreissägen, Hobelmaschinen oder dergleichen stattfindet, muß
durch geeignete Vorrichtungen thunlichst dafür Sorge getragen werden, daß ab-
gerissene Bleitheile und Bleistaub unmittelbar an der Entstehungsstelle abgefangen
werden.
§. 5
Apparate zur Herstellung von metallischem Bleistaube müssen so abgedichtet
und eingerichtet sein, daß weder bei dem Herstellungsverfahren noch bei ihrer
Entleerung Bleistaub entweichen kann.