B. Bahnstrecken, welche sich im Betrieb oder Mitbetrieb auswärtiger
Verwaltungen befinden.
I. Niederländischer Verwaltungen.
11. Die von der Gesellschaft zum Betriebe von niederländischen Staatseisen-
bahnen betriebene Strecke von der belgisch-niederländischen Grenze bei
Achel bis Lüttich-Vivegnis, Ans (Etat) und Flémalle-Grande.
II. Französischer Verwaltungen.
Die von der Französischen Nordbahn betriebenen Strecken von der
belgisch-französischen Grenze:
12. bei Comines bis Comines.
13. bei Halluin bis Menin.
III. Luxemburgischer Verwaltungen.
Die von der Luxemburgischen Prinz Heinrich-Bahn betriebenen
Strecken von der belgisch-luxemburgischen Grenze:
14. von Rodange, luxemburgische Grenze bis Athus.
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, welche von belgischen Verwaltungen
im Auslande betrieben sind, ist zu vergleichen:
Deutschland, Ziffer 124, 125.
Frankreich, Ziffer 15, 16, 17, 18, 19.
Niederlande, Ziffer 11, 12, 13, 14, 15, 16.
Dänemark.
A. Von dänischen Verwaltungen betriebene Strecken:
1. Die Dänischen Staatsbahnen, einschließlich die von denselben betriebenen
Dampffährenverbindungen:
a. über den Limfjord (Oddesund Nord—Oddesund Sud und Nykjöbing
Morsö—Glyngöre),
b. über den Kleinen (lille) Belt (Fredericia— Strib),
c. über den Großen (lstore) Belt (Nyborg—Korsör)
d. über den Öresund (Helsingör — Helsingborg und Kopenhagen
(Kjöbenhavn—Malmö),
e. über den Masnedsund (Masnedö-Drehoved),
aber mit Ausschluß:
der von der Südfünenschen Eisenbahn-Gesellschaft betriebenen
Staatsbahnstrecke Nyborg—Faaborg und
der Dampfschiffstrecke Korsör—Kiel.
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