Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1898. (32)

III.  Oesterreichischer  Verwaltungen.

8.  Die  von  den  K.  K.  österreichischen  Staatsbahnen  in  der  Richtung  nach
Italien  mitbetriebene  Strecke  von  der  italienisch-österreichischen  Grenze  bei
Pontafel  bis  Pontebba.

Anmerkung.  Betreffend  die  Bahnstrecken,  welche  von  italienischen  Verwaltungen
  im  Auslande  betrieben  sind,  ist  zu  vergleichen:
Oesterreich,  Ziffer  25,  26,  27,  28.
Frankreich,  Ziffer  29.
Schweiz,  Ziffer  27.



Luxemburg.

A.  Von  luxemburgischen  Verwaltungen  betriebene  Bahnen  und  Bahnstrecken.
1.  Prinz  Heinrich-Bahn,  mit  Einschluß  der  Linie  von  Wasserbillig  nach
Grevenmacher.

B.  Bahnstrecken,  welche  sich  im  Betrieb  oder  MitBetrieb  auswärtiger
Verwaltungen  befinden.

I.  Deutscher  Verwaltungen.

2.  Die  von  den  Reichseisenbahnen  in  Elsaß-Lothringen  betriebenen  sämmtlichen
  Linien  der  Wilhelm-Luxemburg-Eisenbahn.

3.  Die  von  den  Königlich  preußischen  Staatsbahnen  betriebene  Strecke  von
der  deutsch-luxemburgischen  Grenze  bei  Ulflingen  bis  Ulflingen.

Anmerkung.  Betreffend  die  Bahnstrecken,  welche  von  luxemburgischen  Verwaltungen
  im  Auslande  betrieben  sind,  ist  zu  vergleichen:

Belgien,  Ziffer  14.



Niederlande.
A.  Von  niederländischen  Verwaltungen  betriebene  Bahnen  und
Bahnstrecken.

1.  Gesellschaft  zum  Betriebe  von  niederländischen  Staatseisenbahnen.
2.  Holländische  Eisenbahn-Gesellschaft.

3.  Niederländische  Zentral-Eisenbahn-Gesellschaft.

4.  Nord-Brabant-Deutsche  Eisenbahn-Gesellschaft.