im Königreich Sachsen. 279
statistischen Forschungen nicht bloss den Erfordernissen der Staatsverwaltung
‘sondern auch denen der Wissenschaft entsprechen. Was das erstere anlangt,
‚so kann es allerdings der Regierung für eine grosse Zahl von Zwecken
genügen, die einfache numerische Darlegung des gegenwärtigen und jüngst
vergangenen Zustandes einzelner staatlicher Elemente vor sich zu haben,
‘Für sehr viele andere, dem volkswirthschaftlichen Gebiete angehörende That-
sachen genügt dies aber nicht, sondern es handelt sich dabei gewöhnlich
mehr um den Nachweis des Causalzusammenhangs, der Gesetze gewisser
Erscheinungen des Öffentlichen Lebens. Nun kann man zwar sagen, dass
dieser Nachweis dem betreffenden Zweige der Verwaltung, je nach ihrem
Bedürfnisse selbst zu überlassen sei, allein wenn dies geschieht, und in
manchen Fällen wohl auch geschehen muss, so wird diesen einzelnen Be-
hörden nothwendig die Verfolgung neuer interessanter Gesichtspunkte, die
sich so häufig aus der Combination von Elementen ergeben, davon das eine
allein in den Wirkungskreis dieser, das andere in den Wirkungskreis jener
gehört, ferne bleiben müssen, während gerade in solcher Rückwirkung aller
Zweige der Staatsverwaltung eine Hauptquelle des Fortschritts für jedes
statistische Bureau in Hinsicht auf allseitige Durcharbeitung des Stoffs und
Vervollkommnung der Methoden gefunden werden dürfte; abgesehen davon,
dass sich einem Bureau unter wissenschaftlicher und strebsamer Leitung fort-
während von selbst neue Gesichtspunkte für die Anschauung des Staats- und
Volkslebens darbieten, auf welche der betreffende Verwaltungszweig viel-
leicht nicht von selbst gefullen wäre. Ohne Zweifel wird auch das Um-
gekehrie stattfinden, das statistische Bureau wird bei selbsteigenem Vor-
gehen manch speciellen Gegenstand unbeachtet lassen, der unbedeutend in
seinem Erscheinen, darum doch vom grössten Belang in einer gewissen
Frage sein kann. Aber daraus folgt, dass eine enge Verbindung des sta-
tistischen Bureaus mit den einzelnen Behörden oder vielmehr eine voll-
ständige Kenntniss der Bedürfnisse dieser letzteren bei dem Bureau eine
unerlässliche Bedingung zur nutzbringenden Entwickelung der Statistik im
Staate überhaupt ist.
Fragen wir nun, ob diese Bedingung in Sachsen erfüllt ist, so ist
darauf leider mit Nein zu antworten.
Das was zur Begründung einer vollständigen und allseitigen statistischen
Kenntniss eines Landes in vielen deutschen Ländern und namentlich auch in
Sachsen noch am meisten mangelt, sind nicht sowohl Beobachtungen, als
hinlänglich genaue und erschöpfende Beobachtungen der staatlichen und
gesellschaftlichen Zustände. Es werden im Königreich Sachsen vielleicht
mehr Thatsachen aus dem gesellschaftlichen Leben von Seiten der Behörden
aufgezeichnet, als in manchem anderen Lande, aber bei dem Mangel eines
geregelten Planes, einer systematischen Zusämmenstellung , einer Centrali-
sation der verschiedenen Beobachtungen bleibt ein grosser Theil derselben.
todtes Material und nicht wenige dürften daher von keinem andern als dem
Erfolge begleitet sein, denjenigen Personen, die sich ihnen unterzogen, eine