Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1899. (33)

— 337 — 
(Uebersetzung.) 
Staatsministerium. 
Schloß, den 12. Februar 1899. 
Excellenz! 
In Ergänzung des heute unterzeichneten Abkommens über die Abtretung der 
Inseln im Stillen Ocean bin ich ermächtigt, Eurer Erxcellenz Namens meiner Re- 
gierung zu erklären, daß diese verspricht, in Gegenleistung für die Behandlung 
als meistbegünstigte Nation den deutschen Importen bei ihrem Eintritt in Spanien 
den Konventionaltarif unseres Zolltarifs zu gewähren, und zwar sobald das 
erwähnte Abkommen ratifizirt ist. 
Falls nicht inzwischen ein neues Abkommen über die Handelsbeziehungen 
zwischen den beiden Nationen vereinbart wird, sollen die besagten gegenseitigen 
Zugeständnisse fünf Jahre in Kraft bleiben und nach Ablauf dieser Frist als 
von Jahr zu Jahr verlängert gelten, solange nicht einer der beiden vertrag- 
schließenden Theile hiergegen Widerspruch erhebt. 
Ich benutze diesen Anlaß, um Eurer Excellenz die Versicherung meiner 
ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern. 
Herzog von Almodövar del Rio. 
An 
den Herrn Botschafter des Deutschen Reichs, 
u. s. w.      u. s.   w.      u. s. w. 
  
Die im vorstehenden Notenwechsel getroffene Vereinbarung ist, nachdem 
sie die verfassungsmäßige Genehmigung gefunden hat und das im Notenwechsel 
erwähnte Abkommen über die Abtretung der Inseln im Stillen Ocean ratifizirt 
worden ist, mit Beginn des 1. Juli 1899 in beiden Ländern in Kraft getreten. 
  
Herausgegeben im Reichsamte des Innern. 
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei. 
 
	        
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