Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1900. (34)

— 1033 — 
Reichs-Gesetzblatt. 
Inhalt: Bekanntmachung, betreffend die Ein- und Durchfuhr aus Glasgow. S. 1033. — Bekannt— 
machung, betreffend die Einrichtung von Sitzgelegenheit für Angestellte in offenen Verkaufsstellen. 
S. 1033. 
  
  
  
(Nr. 2737.) Bekanntmachung, betreffend die Ein= und Durchfuhr aus Glasgow. Vom 
27. November 1900. 
A## Grund des §. 25 des Gesetzes, betreffend die Bekämpfung gemeingefähr- 
licher Krankheiten, vom 30. Juni 1900 (Reichs-Gesetzbl. S. 306) wird die Be- 
kanntmachung, betreffend Beschränkungen der Ein= und Durchfuhr aus Glasgow, 
vom 14. September 1900 (Reichs-Gesetzbl. S. 819) mit dem Tage der Ver- 
künndung gegenwärtiger Bekanntmachung außer Kraft gesetzt. 
Berlin, den 27. November 1900. 
Der Stellvertreter des Reichskanzlers. 
Graf von Posadowsky. 
  
(Nr. 2738.) Bekanntmachung, betreffend die Einrichtung von Sitzgelegenheit für Angestellte 
in offenen Verkaufsstellen. Vom 28. November 1900. 
Auf Grund von 9. 139h Abs. 1 der Gewerbeordnung hat der Bundesrath 
über die Einrichtung von Sitzgelegenheit für Angestellte in offenen Verkaufsstellen 
folgende Bestimmungen erlassen: 
1. In denjenigen Räumen der offenen Verkaufsstellen, in welchen die 
Kundschaft bedient wird, sowie in den zu solchen Verkaufsstellen ge- 
hörenden Schreibstuben (Komtoren) muß für die daselbst beschäftigten 
Gehülfen und Lehrlinge eine nach der Zahl dieser Personen ausreichende 
geeignete Sitzgelegenheit vorhanden sein. Für die mit der Bedienung 
Reichs= Gesebbl. 1900. 168 
Ausgegeben zu Berlin den 30. November 1900.
	        
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