Contents : Die Hohenzollern und das Reich. Band 3. (3)

—  135  —

verhandelte,  Befehl  zum  sofortigen  Abschluß.  Der  Friede  von  Luneville
(9.  Febrnar  1801)  stellte  die  Macht  und  den  Besitzstand  Frankreichs  wie  nach
dem  Frieden  von  Campoformio  wieder  her  und  setzte  fest,  daß  der  Thalweg
der  Etsch  und  des  Rheins  die  Grenzen  des  französischen  Reichs  bilden  sollten.“

Die  letzten  Tage  des  Reichs  und  der  letzte  Reichstag  zu  Regens—
burg.  Es  ist  das  Schicksal  aller  geschichtlichen  Schöpfungen,  aller  Reiche  und
Staaten,  daß  sie  nur  so  lange  Bestand  und  Dauer  haben,  als  ihnen  eine  be—
stimmte,  sittlich  berechtigte  Idee  innewohnt  und  Lebenskraft  verleiht,  daß  sie
zu  Grunde  gehen  müssen,  sobald  diese  Idee,  zu  deren  Trägern  sie  berufen
waren,  ihre  begeisternde  Kraft  und  ihre  Berechtigung  verloren  hat.  Das  alte
römische  Reich  ging  unter,  als  es  seine  Staatseinheit  und  seine  Alleinherrschaft
gegen  den  gewaltsamen  Ansturm  der  germanischen  Völkerschaften  nicht  länger
zu  behaupten  vermochte.  Auf  den  Trümmern  des  alten  römischen  Reichs
gründeten  die  karolingischen  Kaiser  und  ihre  Nachfolger  vom  sächsischen  und
fränkischen  Stamme  die  Universalmonarchie  des  Mittelalters,  das  „heilige
römische  Reich  deutscher  Nation“  als  eine  Schutzmacht  für  die  christliche  Kirche
und  alle  christlichen  Völker  des  Abendlandes.  Von  Rom  aus  war  den  germanischen
  Völkern  das  Christentum  verkündigt  worden,  der  Bischof  von  Rom,
anfangs  den  übrigen  Patriarchen  der  christlichen  Kirche  an  Rang  und  Würden
gleichstehend,  nannte  sich  den  Statthalter  Christi  auf  Erden  und  nahm  als
Oberhaupt  der  gesamten  Kirche,  d.  i.  als  Papst,  nicht  allein  die  höchste  geistliche,
  sondern  auch  die  höchste  weltliche  Macht  in  Anspruch.  Nur  der  in  Rom,
der  alten  Hauptstadt  der  Welt,  vom  Papste  mit  dem  heiligen  Ol  gesalbte
Kaiser  galt  für  den  von  Gott  erwählten  rechtmäßigen  Nachfolger  der  Cäsaren.
Auf  dem  Gebiete  der  Kirche  und  Schule  sowie  des  gesamten  geistigen  und

*  Im  einzelnen  setzte  der  Friede  zu  Luneville  folgendes  fest:  Der  Kaiser  tritt  die  Niederlande
  an  Frankreich,  ganz  Oberitalien  bis  an  die  Etsch  an  die  wiederhergestellte  cisalpinische
Republik  ab  und  willigt  in  seinem,  sowie  in  des  Reiches  Namen  ein,  daß  der  Rhein  in
seinem  Laufe  von  der  Schweiz  bis  Holland  fortan  die  Grenze  zwischen  Frankreich  und  dem
Deutschen  Reiche  bilde,  daß  die  von  den  Franzosen  zur  Zeit  besetzten  Plätze  auf  dem  rechten
Rheinufer,  Düsseldorf,  Ehrenbreitstein,  Philippsburg,  Castel,  Kehl  und  Breisach  in  demselben
Zustande  bleiben  sollten,  in  welchem  sie  sich  zu  der  Zeit  befanden,  da  sie  dem  Reiche  zurückgegeben
  wurden,  d.  h.  mit  geschleisten  Festungswerken,  und  daß  die  Fürsten,  welche  durch  die
Abtretung  des  linken  Rheinufers  Land  verlieren  würden,  in  Deutschland  (d.  h.  durch  Reichsstädte
  und  säkularisierte  Bistümer)  entschädigt  werden  sollten.  Die  Herzöge  von  Modena
und  Toscana,  welche  dem  Kaiserhause  verwandt  waren,  erhielten  ihre  Länder  nicht  zurück  und
sollten  ebenfalls  in  Deutschland,  insbesondere  mit  dem  Breisgau  entschädigt  werden.  Dagegen
  wurde  der  Kaiser  für  seine  Verluste  mit  Venedig,  Istrien  und  Dalmatien  entschädigt.
Endlich  wurde  die  Anerkennung  der  batavischen,  helvetischen,  cisalpinischen  und  ligurischen
Republik  ausgesprochen.  Osterreich  begab  sich  mit  diesem  Frieden  alles  Einflusses  auf  Italien.
Deutschland  verlor  mit  Einschluß  der  österreichischen  Niederlande  ein  Gebiet  von  1150  Quadratmeilen
  mit  3½  Millionen  Einwohnern.