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verhandelte, Befehl zum sofortigen Abschluß. Der Friede von Luneville
(9. Febrnar 1801) stellte die Macht und den Besitzstand Frankreichs wie nach
dem Frieden von Campoformio wieder her und setzte fest, daß der Thalweg
der Etsch und des Rheins die Grenzen des französischen Reichs bilden sollten.“
Die letzten Tage des Reichs und der letzte Reichstag zu Regens—
burg. Es ist das Schicksal aller geschichtlichen Schöpfungen, aller Reiche und
Staaten, daß sie nur so lange Bestand und Dauer haben, als ihnen eine be—
stimmte, sittlich berechtigte Idee innewohnt und Lebenskraft verleiht, daß sie
zu Grunde gehen müssen, sobald diese Idee, zu deren Trägern sie berufen
waren, ihre begeisternde Kraft und ihre Berechtigung verloren hat. Das alte
römische Reich ging unter, als es seine Staatseinheit und seine Alleinherrschaft
gegen den gewaltsamen Ansturm der germanischen Völkerschaften nicht länger
zu behaupten vermochte. Auf den Trümmern des alten römischen Reichs
gründeten die karolingischen Kaiser und ihre Nachfolger vom sächsischen und
fränkischen Stamme die Universalmonarchie des Mittelalters, das „heilige
römische Reich deutscher Nation“ als eine Schutzmacht für die christliche Kirche
und alle christlichen Völker des Abendlandes. Von Rom aus war den germanischen
Völkern das Christentum verkündigt worden, der Bischof von Rom,
anfangs den übrigen Patriarchen der christlichen Kirche an Rang und Würden
gleichstehend, nannte sich den Statthalter Christi auf Erden und nahm als
Oberhaupt der gesamten Kirche, d. i. als Papst, nicht allein die höchste geistliche,
sondern auch die höchste weltliche Macht in Anspruch. Nur der in Rom,
der alten Hauptstadt der Welt, vom Papste mit dem heiligen Ol gesalbte
Kaiser galt für den von Gott erwählten rechtmäßigen Nachfolger der Cäsaren.
Auf dem Gebiete der Kirche und Schule sowie des gesamten geistigen und
* Im einzelnen setzte der Friede zu Luneville folgendes fest: Der Kaiser tritt die Niederlande
an Frankreich, ganz Oberitalien bis an die Etsch an die wiederhergestellte cisalpinische
Republik ab und willigt in seinem, sowie in des Reiches Namen ein, daß der Rhein in
seinem Laufe von der Schweiz bis Holland fortan die Grenze zwischen Frankreich und dem
Deutschen Reiche bilde, daß die von den Franzosen zur Zeit besetzten Plätze auf dem rechten
Rheinufer, Düsseldorf, Ehrenbreitstein, Philippsburg, Castel, Kehl und Breisach in demselben
Zustande bleiben sollten, in welchem sie sich zu der Zeit befanden, da sie dem Reiche zurückgegeben
wurden, d. h. mit geschleisten Festungswerken, und daß die Fürsten, welche durch die
Abtretung des linken Rheinufers Land verlieren würden, in Deutschland (d. h. durch Reichsstädte
und säkularisierte Bistümer) entschädigt werden sollten. Die Herzöge von Modena
und Toscana, welche dem Kaiserhause verwandt waren, erhielten ihre Länder nicht zurück und
sollten ebenfalls in Deutschland, insbesondere mit dem Breisgau entschädigt werden. Dagegen
wurde der Kaiser für seine Verluste mit Venedig, Istrien und Dalmatien entschädigt.
Endlich wurde die Anerkennung der batavischen, helvetischen, cisalpinischen und ligurischen
Republik ausgesprochen. Osterreich begab sich mit diesem Frieden alles Einflusses auf Italien.
Deutschland verlor mit Einschluß der österreichischen Niederlande ein Gebiet von 1150 Quadratmeilen
mit 3½ Millionen Einwohnern.