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die erledigte katholische Caplanei in Neukirch, Dekanats Tettnang, dem Pfarrer
Killinger in Rathshausen, Dekanats Spaichingen, seinem Ansuchen gemaͤß, gnaͤ-dign
zu übertragen geruht.
Ferner ist durch höchste Entschließung von demselben Tage der von Seite des
Dombapitels in Rottenburg erfolgten Ernennung des Dekans und Stadtpfarrers
Laiber in Ulm, auf die erledigte Stelle eines Domkapitulars, wie auch,
unter Genehmigung der von dem bisherigen Posthalter Riedlinger zu Rottenburg
nachgesuchten Enthebung von seiner Stelle, der Uebertragung des hiedurch
erledigten Post-Erpeditions= 1— 9 Posthaltereidienstes an den Gastwirth Carl Gfrörer
zu Rottenburg die landesherrliche Bestätigung gnädigst ertheilt worden.
II. Berfügungen der Departements.
A) Des Justiz-Departements.
Des Justiz-Ministerium.
Wohnsitz-Veränderung eines Rechts-Consulenten.
Da der Rechts-Consulent Prielmaier, von Altdorf, Oberamts Ravensburg,
seinen Wohnsi nach Ravensburg verlegt hat, so wird solches andurch zur öffentlichen
Kenntniß gebracht. »
Stuttgart den 2. Januar 1838. Schwab.
B) Des Departements des Innern.
1. Des Ministerium des Innern.
Die Belohnung und Belobung mekrerer Landjäger betreffend.
Unter Beziehung auf die 9§. 49 und 50 der K. Verordnung über die Organisation
des Landjäger-Corpo vom 5. Juni 18253 werden die, mehreren Landjäger-Unterossizieren
und Landjägern wegen besonderer Auszeichnung im Dienste zuerkannten
Belohnungen hiemit öffentlich bekannt gemacht, und zwar: