Metadata : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1838. (15)

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die  erledigte  katholische  Caplanei  in  Neukirch,  Dekanats  Tettnang,  dem  Pfarrer
Killinger  in  Rathshausen,  Dekanats  Spaichingen,  seinem  Ansuchen  gemaͤß,  gnaͤ-dign
  zu  übertragen  geruht.

Ferner  ist  durch  höchste  Entschließung  von  demselben  Tage  der  von  Seite  des
Dombapitels  in  Rottenburg  erfolgten  Ernennung  des  Dekans  und  Stadtpfarrers
Laiber  in  Ulm,  auf  die  erledigte  Stelle  eines  Domkapitulars,  wie  auch,

unter  Genehmigung  der  von  dem  bisherigen  Posthalter  Riedlinger  zu  Rottenburg
  nachgesuchten  Enthebung  von  seiner  Stelle,  der  Uebertragung  des  hiedurch
erledigten  Post-Erpeditions=  1—  9  Posthaltereidienstes  an  den  Gastwirth  Carl  Gfrörer
zu  Rottenburg  die  landesherrliche  Bestätigung  gnädigst  ertheilt  worden.

II.  Berfügungen  der  Departements.
A)  Des  Justiz-Departements.

Des  Justiz-Ministerium.
Wohnsitz-Veränderung  eines  Rechts-Consulenten.
Da  der  Rechts-Consulent  Prielmaier,  von  Altdorf,  Oberamts  Ravensburg,
seinen  Wohnsi  nach  Ravensburg  verlegt  hat,  so  wird  solches  andurch  zur  öffentlichen

Kenntniß  gebracht.  »
Stuttgart  den  2.  Januar  1838.  Schwab.

B)  Des  Departements  des  Innern.

1.  Des  Ministerium  des  Innern.
Die  Belohnung  und  Belobung  mekrerer  Landjäger  betreffend.

Unter  Beziehung  auf  die  9§.  49  und  50  der  K.  Verordnung  über  die  Organisation
  des  Landjäger-Corpo  vom  5.  Juni  18253  werden  die,  mehreren  Landjäger-Unterossizieren
  und  Landjägern  wegen  besonderer  Auszeichnung  im  Dienste  zuerkannten
  Belohnungen  hiemit  öffentlich  bekannt  gemacht,  und  zwar: