IV. Etat für das südwestafrikanische Schutzgebiet auf das
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Rechnungsjahr 1900.
a. Zentralverwaltung.
Gouverneur mit 9 000 Mark bis 12 700 Mark (Kolonialdienst = Zulage I 2 des
Tarifs).
Die den Gouverneur anläßlich seiner Abwesenheit vom dienstlichen
Wohnsitze treffenden Abzüge vom Diensteinkommen fließen, soweit sie dem
Stellvertreter zur Deckung von Repräsentationskosten zur Verfügung zu
halten sind, dem Ansatz unter Titel 12 zu.
1 Referent, gleichzeitig Oberrichter, mit 5 100 Mark bis 8 100 Mark (Kolonialdienst = Zulage
II 1 des Tarifs).
1 Vorsteher der Bergbehörde, gleichzeitig Bezirksamtmann in Windhoek, mit
3 600 Mark bis 6 600 Mark (Kolonialdienst = Zulage II 2 des Tarifs).
1 Kulturingenieur und landwirthschaftlicher Beirath mit 3 600 Mark bis
5 700 Mark (Kolonialdienst =Zulage II 3 des Tarifs). Behufs Erreichung
des dem Inhaber dieser Stelle vertragsmäßig zugesicherten Gesammtdiensteinkommens
von jährlich 9 600 Mark erhöht sich die Kolonialdienst = Zulage
für denselben um den hierfür erforderlichen, künftig wegfallenden Betrag.
Betrag
für das
Titel. Einnahme und Ausgabe. Rechnungsjahr
1900.
Mark.
Einnahme.
1. Direkte Steuern … 40 000
2. Zölle … 700 000
3. Sonstige Abgaben, Gebühren und verschiedene Verwaltungs = Einnahmen … 73 000
4. Einnahmen aus dem Eisenbahnbetriebe … 180 000
5. Reichszuschuß … 7 181 300
Summe der Einnahme … 8 174 300
Ausgabe.
I. Fortdauernde Ausgaben.
Besoldungen.
1. Civilverwaltung.