Volltext : Reichs-Gesetzblatt. 1900. (34)

IV.  Etat  für  das  südwestafrikanische  Schutzgebiet  auf  das

—  191  —

Rechnungsjahr  1900.

 

 

 

 

a.  Zentralverwaltung.

Gouverneur  mit  9  000  Mark  bis  12  700  Mark  (Kolonialdienst = Zulage  I   2  des
Tarifs).

Die  den  Gouverneur  anläßlich  seiner  Abwesenheit  vom  dienstlichen
Wohnsitze  treffenden  Abzüge  vom  Diensteinkommen  fließen,  soweit  sie  dem
Stellvertreter  zur  Deckung  von  Repräsentationskosten  zur  Verfügung  zu
halten  sind,  dem  Ansatz  unter  Titel  12  zu.

1  Referent,  gleichzeitig  Oberrichter,  mit  5  100  Mark  bis  8 100  Mark  (Kolonialdienst = Zulage
  II  1  des  Tarifs).

1  Vorsteher  der  Bergbehörde,  gleichzeitig  Bezirksamtmann  in  Windhoek,  mit
3  600  Mark  bis  6  600  Mark  (Kolonialdienst = Zulage  II  2  des  Tarifs).

1  Kulturingenieur  und  landwirthschaftlicher  Beirath  mit  3  600  Mark  bis
5 700  Mark  (Kolonialdienst =Zulage  II  3  des  Tarifs).  Behufs  Erreichung
des  dem  Inhaber  dieser  Stelle  vertragsmäßig  zugesicherten  Gesammtdiensteinkommens
  von  jährlich  9  600  Mark  erhöht  sich  die  Kolonialdienst = Zulage
für  denselben  um  den  hierfür  erforderlichen,  künftig  wegfallenden  Betrag.

 

 

Betrag
  für  das
Titel.  Einnahme  und  Ausgabe.  Rechnungsjahr
  1900.
Mark.
Einnahme.
1.  Direkte  Steuern   …                    40  000
2.   Zölle   …      700  000
3.  Sonstige  Abgaben,  Gebühren  und  verschiedene  Verwaltungs = Einnahmen  …  73  000
4.   Einnahmen  aus  dem  Eisenbahnbetriebe   …                            180  000
5.  Reichszuschuß   …                            7 181 300
Summe  der  Einnahme   …  8 174  300
Ausgabe.
I.  Fortdauernde  Ausgaben.
Besoldungen.
1.  Civilverwaltung.