Full text : Leopold von Ranke's sämmtliche Werke. 29. Band. Zwölf Bücher Preußischer Geschichte. (29)

238  Zwolftes  Buch.  Zweites  Capitel.

Die  königlichen  Commissarien  nahmen  diese  im  Allgemeinen  an  und
suchten  nur  ein  Ueberschreiten  durch  bedingende  Zusätze  zu  verhüten  7).
Die  wichtigsten  Punkte  sind,  daß  die  Stände  sich  vereinigen  und  ihre
Rechte  gemeinschaftlich  vertreten  dürfen,  die  Beschlüsse  des  Landtags
unbedingt  ausgeführt,  die  Landesmittel  von  den  Ständen  bewilligt
und  von  ständischen  Administratoren  verwaltet  werden  sollen.  Was
das  letzte  betrifft,  so  stellen  Homfeld  und  Cocceji  dem  König  vor,  alle
bisherigen  Irrungen  seien  daher  entstanden,  daß  sich  der  Fürst  der
ihm  dadurch  auferlegten  engen  Fesseln  zu  entledigen  gesucht  habe,  und
lagen  ihm  an,  dies  zu  vermeiden.  In  allen  Punkten  wurde  der  Landesverfassung
  eine  freie  und  volle  Wirksamkeit  gewährt.  Sollte  sich  die
Regierung  allzubeschränkt  fühlen,  so  konnte  sie  nicht  mehr  durch  kaiserliche
  Decrete  oder  in  Folge  fürstlicher  Befugnisse,  wie  sie  sonst  vorbehalten
  worden,  sondern  nur  durch  Verhandlung  mit  den  Ständen
darüber  hinwegkommen.

Bisher  hatte  der  Fürst  von  Ostfriesland  außer  der  Rente  seiner
Domänen,  von  den  Landesmitteln  nur  eine  Beisteuer  von  12000  Thalern
  des  Jahres  empfangen;  die  Stände  willigten  ein,  sie  für  den
neuen  Fürsten  auf  21000  Thaler  zu  erhöhen.

Mehr  Hin=  und  Herreden  erweckte  eine  andere,  dem  militärischen
Charakter  von  Preußen,  aber  nicht  dem  Zustand  von  Ostfriesland
entsprechende  Forderung  des  Königs:  die  alljährliche  Stellung  einer
Anzahl  von  Rekruten  für  seinen  Dienst  2).  Hiegegen  erhob  sich
mannichfaltiger  Widerspruch.  Das  Land  sei  ohnehin  noch  nicht  hinreichend
  bevölkert;  wenn  man  den  ersten  jungen  Mann  ergreife  und
ihn  zum  Rekruten  mache,  so  werde  man  die  Edelhöfe,  die  von  fremden
  Pächtern  bewirthschaftet  würden,  veröden  sehen.  Noch  größere
Aufregung  aber  werde  eine  solche  Neuerung  unter  den  einheimischen
angesessenen  Bauern  hervorbringen;  es  werde  ihnen  unerträglich  vorkommen,
  wenn  man  ihre  Söhne,  welche  landtagsfähig  seien,  zu  Soldaten
  wegnehme.  Auf  diese  Vorstellungen,  die  von  den  am  besten
preußisch  gesinnten  Ständemitgliedern  unterstützt  wurden,  gab  der

1)  In  dem  zweiten  Artikel  sind  die  Worte,  daß  den  Ständen  freistehen
solle,  conjunctim  ihre  Rechte  zu  verkreten,  von  den  Ständen;  die  folgenden  aber,
daß  dabei  nichts  gegen  die  Landesherrn  und  die  Landesverträge  beschlossen
werden  soll,  von  der  Regierung.

2)  Seine  Worte  waren:  wenn  ihm  die  Stände  ein  jährliches  erkleckliches
Quantum  (an  Geld)  nebst  einer  Anzahl  von  Rekruten  liefern  würden,  wolle
er  keine  Processe  mit  ihnen  haben.