Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1900. (34)

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Tarif. 
  
  
  
  
  
  
  
* Steuersatz Berechnung 
7 Gegenstand der Besteuerung. vom der 
*— Jun= Tau-= 
2 arn * Mart. Mf Stempelabgabe. 
Aktien, Kuxe, Renten- und Schuld— 
verschreibungen. 
1. a) Inländische Aktien, Aktienantheilsscheine vom Nennwerthe, bei In— 
und Reichsbankantheilsscheine sowie terimsscheinen und nicht 
Interimsscheine über Einzahlungen auf voll gezahlten Namensaktien 
diese Werthpapiere. . . . . . . . . . . . . .. 2 — — — vom Betrage der beschei— 
b) Ausländische Aktien und Aktienantheils— nigten Einzahlungen, und 
scheine, wenn sie im Inland aus— zwar: 
gehändigt, veräußert, verpfändet oder zu 1a in Abstufungen 
wenn daselbst andere Geschäfte unter von 2 Mark, 
Lebenden damit gemacht oder Zahlungen zu 1b in Abstufungen 
darauf geleistet werden, unter der von 2⅛½ Mark 
gleichen Voraussetzung auch Interims- für je 100 Mark oder einen 
scheine über Einzahlungen auf diese . Bruchtheil dieses Betrags. 
Werthpapietrrer 22% — — — Bei inländischen Aktien 
Die Abgabe ist von jedem Stücke u. s. w. erfolgt die Ver- 
nur einmal zu entrichten. steuerung zuzüglich des Be- 
trags, zu welchem sie höher, 
als der Nennwerth lautet, 
ausgegeben werden. 
Der nachweislich ver- 
steuerte Betrag der Inte- 
  
  
  
  
  
  
  
  
rimsscheine wird auf den 
Betrag der demnächst etwa 
zu versteuernden Alktien 
u. s. w. angerechnet. Das 
Gleiche gilt von dem ver- 
steuerten Betrage nicht voll
	        
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