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die vorgeschriebene Ausstattung beim Eintritte in die Anstalt und die künftige Offiziers-Ausrüstung.
4) Zeugnisse ihrer bisherigen Lehrer über ihre sittliche Aufführung und ihre Studien
bis zur Zeit ihres Aufnahme-Gesuches. Bei den Sitten-Zeugnissen wird vorausgesetzt,
daß sie mit der größten Gewissenhastigkeit abgefaßt seyen.
Die Prüfung selbst, welche in Stuttgart abgehalten wird, beginnt
Dienstag den 5. Oktober
und wird an den darauf folgenden Tagen fortgesetzt. Dabei werden nachfolgende Anforderungen
an die Bewerber gemacht:
A. Religion.
Kenntniß der Hauptsätze der natürlichen und positiven Religion und ihrer Beweise.
B. Deutsche Sprache.
a) Bekanntschaft mit der Wortlehre der reinen Sprachlehre, wo möglich nach dem Lehrbuche
von Reinbeck.
b) Schriftliche Bearbeitung eines gegebenen Themas ohne Fehler gegen die Orthograpbie,
gegen die Richtigkeit der Sprache, der Wort= und Satz-Verbindung.
C. Französische Sprache.
a) Bekanntschaft mit der Wortlehre, wo möglich nach: „Abbrégé de la grammaire
Irançaise de Noöl et Chapsal eic. par demandes et par reponses, par
Gérard. Sloutgart, chez Schweizerbart 1833.“
b)) Richtige Uebersetzung jeder historischen französischen Schrift.
P) Uebung im Uebersetzen aus dem Deutschen in das Franzäösisched)
Einige Uebung im Sprechen, mit besonderer Rücksicht auf den Dialekt.
D. Geschichte.
Uebersicht der alten Geschichte, insbesondere aber Kenntniß der römischen und griechischen
Geschichte.
E. Geographie.
Uebersichtliche Kenntniß der Erdkunde und der Staatenkunde von Europa.
F. Mathematik.
a) Arithmetik.
Die vier Species mit benannten und unbenannten Zahlen, gewöhnliche Brüche, Deri-