Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1900. (34)

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Tarif. 
  
E 
I 
  
3 
4 
  
Steuersatz 
  
Berechnung 
  
* Gegenstand der Besteuerung. vem I der 
H Hun- Tau— 
S dert. send. Mart. Pf. Stempelabgabe. 
Aktien, Kuxe, Renten- und Schuld— 
verschreibungen. 
1.] a) Inländische Aktien, Aktienantheilsscheine vom Nennwerthe, bei In- 
und Reichsbankantheilsscheine sowie terimsscheinen und nicht 
Interimsscheine über Einzahlungen auf voll gezahlten Namensaktien 
diese Werthpapirers .. 2 — — vom Betrage der beschei- 
b.) Ausländische Aktien und Aktienantheils- nigten Einzahlungen, und 
scheine, wenn sie im Inland aus- zwar: 
gehändigt, veräußert, verpfändet oder zu 1a in Abstufungen 
wenn daselbst andere Geschäfte unter von 2 Mark, 
Lebenden damit gemacht oder Zahlungen zu 1b in Abstufungen 
darauf geleistet werden, unter der von 2½ Mark 
gleichen Voraussetzung auch Interims- für je 100 Mark oder einen 
scheine über Einzahlungen auf diese Bruchtheil dieses Betrags. 
Werthpapitrrer 2242 — — — Bei 
  
Die Abgabe ist von jedem Stücke 
nur einmal zu entrichten. 
  
  
  
  
  
  
inländischen Aktien 
u. s. w. erfolgt die Ver- 
steuerung zuzüglich des Be- 
trags, zu welchem sie höher, 
als der Nennwerth lautet, 
ausgegeben werden. 
Der nachweislich ver- 
steuerte Betrag der Inte- 
rimsscheine wird auf den 
Betrag der demnächst etwa 
zu versteuernden Aktien 
u. s. w. angerechnet. Das 
Gleiche gilt von dem ver- 
steuerten Betrage nicht voll 
52“
	        
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