D# Heuische Reich und seine einjelnen Slieder. (Januar 19.) 49
im nächsten Jahr darüber keine Beschwerden mehr zu führen haben
werden.
Abg. Hanssen (D.) führt für die Behauptung, daß die Klagen über die
mißbräuchliche Anwendung des § 12 sich häufen, auch Beispiele aus Nordschleswig
an. An einer Reihe von Fällen, die das Verfahren der Behörden
bei der Handhabung des Vereinsgesetzes illustrieren sollen, sucht Redner die
Wahrheit des Ausspruches des Professors von Liszt nachzuweisen, daß mit
zweierlei Maß gemessen werde, daß man sich ganz wie in früheren Zeiten
besonders auch des beliebten Mittels der Saalabtreiberei bediene, um die
Dänen zu drangsalieren. Beschwerden an den Minister des Innern würden
nicht berücksichtigt, ja nicht einmal beantwortet. Selbst Hochzeiten würden
unter polizeiliche Bewachung gestellt und Beschwerden darüber vom Regierungspräsidenten
mit den wunderlichsten Argumenten unter absoluter
Mißachtung der Bestimmungen des Gesetzes und der Erlasse der Landeszentralbehörde
zurückgewiesen.
Abg. Dr. Mugdan (Fr. Vp.): Gerade die Parteien, die das Gesetz
gemacht haben, sind verpflichtet, dafür zu sorgen, daß es richtig ausgeführt
wird, und wir Liberalen haben vor allem diese Verpflichtung. Wir sind
nach wie vor stolz darauf, es mit zustande gebracht zu haben; es ist gut,
aber seine Güte tritt zurück, wenn solche Fehler bei der Ausführung gemacht
werden. Wir dürfen eine gewisse Genugtuung empfinden, da die
Sozialdemokraten, die Polen und das Zentrum gegen das Gesetz selbst
eigentlich nichts vorgebracht haben. Das bayerische Vereinsgesetz war
mindestens so schlecht wie das preußische. Herr Gröber soll doch nicht
vergessen, daß auch nach dem bayerischen Gesetz die Frauen völlig rechtlos
waren. Für jeden deutschen Bundesstaat war das Reichsvereinsgesetz ein
Fortschritt. (Widerspruch, Zuruf: § 121!) Es wäre eine kolossale Dummheit
gewesen, wegen des § 12 das ganze Gesetz zu verwerfen. Will man
vielleicht leugnen, daß gerade auch die Arbeiterbewegung durch das Gesetz
einen ungeheuren Impuls erhalten hat? Die Frage der Rechtsfähigkeit
der Berufsvereine ist durch das Gesetz auf eine rein finanzielle Frage zusammengeschrumpft.
Ich habe die Empfindung eines tiefen Aergers, daß
gerade in Preußen das Gesetz so mangelhaft ausgeführt wird. Preußen
als der größte deutsche Staat hat auch Pflichten; gerade Preußen als
Vormacht Deutschlands muß Reichsgesetze auf das allerpünktlichste ausführen.
Ein Freund der polnischen Bewegung bin ich nicht; ich glaube
auch nicht daran, daß sie, wie Herr Stychel versichert, so harmlos ist;
aber vom Rechtsstandpunkt aus kann es dem Ansehen meines engeren
Vaterlandes nicht dienen, wenn solche Klagen vorgetragen werden können.
Die falsche Verwaltungspraxis der preußischen Beamten spielt gerade den
Gastwirten gegenüber eine Hauptrolle. Es ist mehr als merkwürdig, daß
die Erlasse des preußischen Ministers des Innern vielfach bei den nachgeordneten
Behörden so wenig Beachtung finden. In dem Dorfe Moys
in meinem Wahlkreise Görlitz hat ein Amtsvorsteher durchgesetzt, daß überhaupt
keine politischen Versammlungen stattfinden. Ein Gastwirt wurde
von dem Amtsvorsteher mit der Entziehung der Erlaubnis zu Tanzlustbarkeiten
für fünf Wochen bedroht, wenn er eine sozialdemokratische
Versammlung aufnähme. Seine Beschwerde ist vom Landrat und Regierungspräsidenten
zurückgewiesen worden. Die Folge war, daß die Sozialdemokraten
über den ganzen Ort den Bonkott verhängten. Eine solche
Anwendung des Gesetzes züchtet nur Sozialdemokraten. Man sollte an
den Grenzen einen anderen Weg einschlagen, um zu verhüten, daß das
Deutschtum Abbruch erleidet. Beamte, die ein Reichsgesetz so falsch
anwenden, verdienen wirklich die Strafe, die über Kattowiter Beamte
Europaischer Geichichtskalender. LI. 4