Volltext : Soziale Kriegs- und Friedens-Fürsorge in der Stadt Leipzig.

a)  für  die  Ehefrau.  ..  ..  ..  12  A

b)  für  jedes  Kind  unter  15  Jahren  ..  6,,

c)fltr1edeandereunterstutzungsberechttgte  Person  6,,

DreHöhederUnterstutzungenbetdenLteferungsverbänden
wird  gewöhnlich  so  geregelt,  daß  zu  den  Mindestsätzen  des
Reiches  ein  nach  Prozenten  berechneter  Zuschlag  tritt.  Die
Stadt  Leipzig,  welche  einen  Lieferungsverband  für  sich  bildet,
hat  in  vorbildlicher  Weise  die  Höhe  der  Unterstützungen  geregelt.
Es  gibt  nur  wenig  andere  Lieferungsverbände,  die  so  viel  zahlen.
Bei  der  Bemessung  wurde  der  Ortslohn  von  3,80  M  täglich
  als  Grundlage  genommen.  Zunächst  war  dem  Gesetze
vom  10.  Mai  1892  entsprechend  bestimmt,  daß  für  eine  Familie
  nicht  mehr  als  60  Drozent  des  ortsüblichen  Tagelohnes
gewährt  werden  sollen.  Diese  Bestimmung  ist  seit  1.  Januar  1915
abgeändert.  Es  erhalten  augenblckich  in  Feibeig  monatlich:

a)  die  Ehefrau  allen  34,20  4
b)  „  „  mit  1  Kinnd  46458,60  „
c)  „  „  „2  Kindern..  ..  57,  —,
d)  „  „  „  3  „  668s,40  „
e)  7  »  4  74,40  »

für  das  vierte  und  folgende  Kind  werden
je  6  Mk.  gewährt

f)  für  jede  andere  zu  unterstützende  Person  1II,40  „

Die  AInterstützung  kann  ab  1.  Oktober  1915  um  20%  erhöht
  werden.  Die  Unterstützungskommission  ist  jedoch  ermächtigt,
in  besonderen  Fällen  einen  Teil  der  städtischen  Unterstützung  bis
zur  Höhe  des  unter  Umständen  bewilligten  Zuschlags  zur  Deckung
der  Miete  an  den  Vermieter  zu  zahlen.

h)  Verfahren.

Nach  §  6  des  Gesetzes  werden  in  den  einzelnen  Lieferungsverbänden
  Kommissionen  gebildet,  welche  über  die  Gewährung
der  Unterstützung,  deren  Höhe  und  Art  entscheiden.  Die  Entscheidungen
  sind  endgültig,  ein  Beschwerderecht  dagegen  gibt  es
nicht.  In  Leipzig  trat  die  Kommission  erstmalig  am  10.  August
1914  zusammen.  Sie  ist  zusammengesetzt  aus  4  Natsmitgliedern,
4  Stadtverordneten  und  7  anderen  Bürgern.  Um  die  Anträge
so  schnell  als  möglich  zu  fördern,  wurden  17  Unterkommissionen

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